Tuberkuloseberatung beanspruchen
Sie leiden an Tuberkulose? Dann haben Sie die Möglichkeit an einer Tuberkuloseberatung teil zu nehmen.
Beschreibung
Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig. Die Tuberkulose ist in Deutschland als meldepflichtige Krankheit klassifiziert.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (so genannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Tuberkuloseberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Lungenfacharzt oder Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2434
Telefon Festnetz: 06571 14-2451
Fax: 06571 14-2503
Kontaktperson
Frau Heike Lauer
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06571 14-2460
E-Mail: kjgd@bernkastel-wittlich.de
Fax: 06571 14-2503
Frau Judith Henrichs-Götten
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: tuberkulose@bernkastel-wittlich.de
Fax: 06571 14-2503
Telefon Festnetz: 06571 14-2142
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten,
- Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie,
- unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung,
- weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie.
Kosten
Die Tuberkuloseberatung ist für Sie als betroffene Person kostenfrei. Die Kosten übernehmen in der Regel die Krankenkassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Prinzipiell wird in Deutschland jeder Asylbegehrende, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, auf Tuberkulose-Erreger untersucht.
Auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes finden Sie weitere Informationen zur Thematik.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Lungenerkrankung, Müdigkeit, ansteckend, Husten, Tuberkulose, Brustschmerzen, Fieber