Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung prüfen
Sie möchten Ihren Studienabschluss der Sozialen Arbeit anerkennen lassen? Dann beachten Sie die Voraussetzungen für die in Rheinland-Pfalz oder im Ausland erworbene Abschlüsse.
Beschreibung
Für ausländische Absolventinnen und Absolventen erfolgt die Erteilung der staatlichen Anerkennung nach Abschluss von Studiengängen der Sozialen Arbeit an (Fach)Hochschulen nach Prüfung der Voraussetzungen.
Für rheinland-pfälzische Absolventinnen und Absolventen erteilt die staatliche Anerkennung die Hochschule an der der Studiengang Soziale Arbeit abgeschlossen wurde.
Zuständigkeit
Ausländische Absolventinnen und Absolventen wenden sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Rheinland-pfälzische Absolvent*innen wenden sich direkt an die Hochschule an der der Studiengang Soziale Arbeit abgeschlossen wurde.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Aktuelles
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bildet zusammen mit seinen regionalen Dienstorten in Landau, Koblenz, Mainz und Trier die Landessozialverwaltung in Rheinland-Pfalz. Durch die Bündelung aller Aufgaben des sozialen Leistungsbereiches in der Trägerschaft des Landes steht den am sozialen Geschehen Beteiligten eine kompetente Verwaltungsorganisation zur Verfügung.
Beschreibung
Aufgaben des Landesamtes:
Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung werden vielfältige Aufgaben im Rahmen des Verwaltungsvollzugs wahrgenommen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
Qualitätssicherung im sozialen Bereich
- Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch Programme des Landes und des Europäischen Sozialfonds
- Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) für Einrichtungen der Altenhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Vergütungsangelegenheiten/-verhandlungen ; Geschäftsstelle der Vergütungskommissionen - Verhandlungen zur Festsetzung neuer Vergütungssätze für Einrichtungen –
- Investive Förderung und Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Bußgeldverfahren nach dem Sozialgesetzbuch - Viertes und Elftes Buch - (SGB IV / XI); Festsetzung und Eintreibung von Bußgeldern nach dem Pflegeversicherungsrecht
- Maßnahmen nach dem Maßregelvollzugsgesetz; Aufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz und Vergütung der Einzelfallleistungen
- Grundsatzangelegenheiten Tarifregister und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)
Kinder, Jugend und Familie
- Anregung, Förderung im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes, der Erziehung in der Familie und des Pflegekinder- und Adoptionswesens; Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
- Psychologisches Beratungswesen, Unterstützung und Beratung der Jugend- und Sozialämter sowie der Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Überörtlicher Träger der Jugendhilfe; Beratung der Jugendämter und anteilige Kostenerstattung bei Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder, Heimaufsicht nach Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
- Stiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" und Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"; Bewilligung von Hilfen
- Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum; Berufspraktikum für Sozialarbeiter/-pädagogen, staatliche Anerkennung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen
- Kindertagesstättenaufsicht;
- Umsetzung des Bundesprogramms Kinderbetreuungsausbau in Rheinland-Pfalz
- Aufgaben nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz (LKindSchuG)
- Projekt "Netzwerk Familienbildung"
- Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
- Elterninitiative gegen Rechts - Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
- Programm "(R)AUSwege aus dem Extremismus" - Beratung und Hilfen für Aussteigewillige in Rheinland-Pfalz
- Prävention der Glücksspielsucht und Hilfeangebote für glücksspielsüchtige Menschen und deren Angehörigen in Rheinland-Pfalz
- Landesstelle unbegleitete minderjährige Ausländer
- Verbraucherinsolvenzverfahren - Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen
Gesundheit und Pharmazie
- Öffentliches Gesundheitswesen; Fachaufsicht über die Gesundheitsämter
- Beruferecht der akademischen und nichtakademischen Heilberufe: Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe und nach dem Psychotherapeutengesetz, Überprüfung ausländischer Berufsqualifikationen, Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Landesprüfungsamt; Organisation und Durchführung der Prüfungen für Studierende der Medizin, der Pharmazie, der Psychotherapie und Zahnheilkunde sowie Anerkennung von Studienleistungen
- Aufsicht über die Bezirksärztekammern einschließlich Versorgungseinrichtungen; Fachaufsicht über die Versicherungsämter bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten sowie Aufsichtsfunktionen über landesunmittelbare soziale Versicherungsträger und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
- Medizinische Begutachtung als Grundlage für staatliche Hilfen
- Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
- Überwachung des Arzneimittelverkehrs und der Tierarzneimittel und des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten, Apothekenüberwachung
- Erteilung von Zertifikaten für den Export von Arzneimitteln in das Ausland oder für die Registrierung von Arzneimitteln im Ausland
Soziales
- Überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen - insbesondere Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege - an behinderte Menschen in Heimen, Gewährung von Hilfen in Einrichtungen an Personen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
- Überörtliche Betreuungsbehörde; Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG); Einzelfallförderung im Bereich des betreuten Wohnens
- Integrationsamt; begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen einschließlich Fragen der Rehabilitation sowie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Institutionelle Förderung der Integrationsfachdienste
- Clearingstellen für suchtkranke Menschen
Soziales Entschädigungsrecht und Feststellungsverfahren nach dem SGB IX
- Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz und Versorgungsberechtigte nach den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären, insbesondere nach dem Opferentschädigungsgesetz (Verbrechensopfer) und dem Infektionsschutzgesetz (Impfgeschädigte)
- Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und die Ausstellung der entsprechenden Nachweise im Rahmen des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)
Weitere Aufgaben:
Der Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz und der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind dem Landesamt organisatorisch zugeordnet.
Das Landesamt hat die vier Dienstorte Mainz, Koblenz, Landau und Trier. Dort werden die verschiedenen Aufgaben des Landesamtes bürgernah in der jeweiligen Region wahrgenommen. Dienstsitz des Landesamtes ist Mainz. Dem Landesamt nachgeordnet sind die drei Landesschulen für Sinnesbehinderte.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Formular Sozialpädagoge Staatliche Anerkennung ausfüllbare Felder
Formular Sozialpädagoge Staatliche Anerkennung ausfüllbare Felder
erforderliche Unterlagen
Für die Prüfung ausländischer Abschlüsse sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag (siehe unter „Anträge / Formulare“)
- Als amtlich beglaubigte Kopien:
- das Originaldiplom oder der Bachelor-Abschluss,
- die Originalanlage (Index / Diploma Supplement) zum Diplom, oder Bachelor-Abschluss aus der sich die belegten Studienfächer ergeben,
- die Übersetzung des Diploms oder Bachelor-Abschlusses (von einem/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/in oder Übersetzer/in),
- die Übersetzung der Anlage zum Diplom oder Bachelor-Abschluss (von einem/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/in oder Übersetzer/in),
- Nachweise über Berufserfahrungen und sonstige Befähigungsnachweise der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, die während des Studiums beziehungsweise nach dem Studium erlangt wurden z. B. durch Arbeitsbücher und Arbeitszeugnisse aus denen die sozialarbeiterischen bzw. sozialpädagogischen Aufgabenbereiche und ausgeübten Tätigkeiten ersichtlich sind. (Sofern erforderlich, bitte eine Übersetzung von einem/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/in oder Übersetzer/in vornehmen lassen).
- Handelt es sich um einen im Ausbildungsstaat reglementierten Beruf (durch Rechtsvorschrift regelnden Beruf), ist eine amtlich beglaubigte Kopie einer Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat vorzulegen und
- die Übersetzung der Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat (von einem/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/in oder Übersetzer/in).
- Weitere Anlagen:
- Einfache Kopie eines Identitätsnachweises,
- Einfache Kopie einer Heiratsurkunde/ Eheurkunde, falls in den Ausbildungsunterlagen ein anderer Name (Geburtsname) als der gegenwärtige angegeben ist
- Lebenslauf tabellarisch und
- Persönliche Erklärung
Weitere im Einzelfall notwendige Unterlagen werden nach Eingang des Antrags gegebenenfalls nachgefordert.
Formulare
Der Antrag ist unter Verwendung des Antragsformulars und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu stellen.
Voraussetzungen
Ausländische Absolventinnen und Absolventen:
Den Antrag auf staatliche Anerkennung kann einreichen, wer in Studiengängen Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder in einem inhaltlich vergleichbaren Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule/Berufsakademie
- ein sechssemestriges Studium erfolgreich abgeschlossen und daran anschließend ein Berufspraktikum erfolgreich absolviert hat (zweiphasige Ausbildung) oder
- ein Diplomstudium einschließlich zwei von der Fachhochschule begleiteten Praxissemestern mit Diplom oder
- ein Bachelorstudium einschließlich einer Praxisausbildung von mindestens 60 Leistungspunkten mit Bachelor of Arts erfolgreich abgeschlossen hat (einphasige Ausbildung) und
- die für die Ausübung des Berufes erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt.
Festgestellte Defizite, die der Erteilung der staatlichen Anerkennung entgegenstehen, können eventuell durch Anpassungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Nähere Informationen erteilt die zuständige Behörde.
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Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Landesgesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (SoAnG)
- § 6 Landesgesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (SoAnG)
- Landesgesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (SoAnG)
Kosten
Für die Erteilung der Staatlichen Anerkennung ist von rheinland-pfälzischen sowie ausländischen Absolventinnen und Absolventen eine Gebühr in Höhe von 16,00 Euro zu zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Für ein Studium an Universitäten ist keine staatliche Anerkennung wie bei Fachhochschulabschlüssen vorgesehen.
Für im Ausland erworbene Universitätsabschlüsse können Sie eine Zeugnisbewertung Ihrer Hochschulqualifikation beantragen. Zuständig ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Bescheinigt wird Ihnen Ihre berufliche und akademische Verwendungsmöglichkeit. Die Zeugnisbewertung soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. - Reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen und Sichthüllen.
Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und werden nicht zurückgesandt. Für unaufgefordert eingesandte Originaldokumente übernehmen wir keine Haftung.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFKI am 01.06.2022
Stichwörter
BQRL, Diplomanerkennung, Zeugnisse, Hochschule, BQ-Portal, Berufsausbildung, BQFG, Lizenzen, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen, Qualifikation