Sorgeerklärung Beurkundung

    Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

    Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen worden ist.

    Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden.

    Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen dies beide Elternteile gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar oder einer Notarin erklären und beurkunden lassen. Zuvor muss die Vaterschaft anerkannt werden. 

    Sie können die Sorgeerklärung auch dann abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Dies ist aber auch nach der Geburt noch möglich und notwendig, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung anstreben möchten.

    Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. 

    Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.
     

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier: Beurkundung Sorgerecht ohne bestehende Beistandschaft

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Beurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustinerhof, Verw.-Geb. II

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    nur nach vorheriger Terminabsprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 718-0

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: rathaus@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
    • Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist 
    • Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung 

    Hinweise für Trier: Beurkundung Sorgerecht ohne bestehende Beistandschaft

    • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
      • bzw. Feststellung, sofern die Vaterschaftsanerkennung nicht im gleichen Termin beurkundet wird oder bereits vom Jugendamt beurkundet wurde
    • Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
      • bei Doppelstaatlern werden beide Ausweiskdokumente benötigt
    • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
      • bzw. Feststellung, sofern die Vaterschaftsanerkennung nicht im gleichen Termin beurkundet wird oder bereits vom Jugendamt beurkundet wurde
    • Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
      • bei Doppelstaatlern werden beide Ausweiskdokumente benötigt

    Voraussetzungen

    • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
    • Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung).
    • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. 
    • Das Kind muss noch minderjährig sein.      
    • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. 
    • Die Eltern müssen persönlich erscheinen. 
    • Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder seiner gesetzlichen Vertreterin.
    • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: 
      • Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
      • Notariat: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
         

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Trier: Beurkundung Sorgerecht ohne bestehende Beistandschaft

    • § 30 Abs. Sozialgesetzbuch 3 (SGB)
    • § 30 Abs. Sozialgesetzbuch 3 (SGB)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: 

    • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. 
    • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.
    • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgeerklärung informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
    • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
       

    Hinweise für Trier: Beurkundung Sorgerecht ohne bestehende Beistandschaft

    • Termine können über die Terminvergabe der Stadt Trier gebucht werden
    • Termine zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der gemeinsamen Sorge vor der Geburt des Kindes werden frühenstens 3 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes vergeben
    • bei Sprachbarrieren (nicht ausreichende Deutschkenntnisse) ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig
      • sollte ein Dolmetscher erforderlich sein, ist die gewünschte Sprache bei der Terminvereinbarung mitzuteilen
      • der Termin kann in diesem Fall nicht über die Online-Terminvergabe gebucht werden
    • Termine können über die Terminvergabe der Stadt Trier gebucht werden
    • Termine zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der gemeinsamen Sorge vor der Geburt des Kindes werden frühenstens 3 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes vergeben
    • bei Sprachbarrieren (nicht ausreichende Deutschkenntnisse) ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig
      • sollte ein Dolmetscher erforderlich sein, ist die gewünschte Sprache bei der Terminvereinbarung mitzuteilen
      • der Termin kann in diesem Fall nicht über die Online-Terminvergabe gebucht werden

    Fristen

    Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgeerklärungen erfolgt unmittelbar im Termin.

    Hinweise für Trier: Beurkundung Sorgerecht ohne bestehende Beistandschaft

    • die Bearbeitung der Sorgeerklärung dauert ca. 30 Minuten
    • bei vorheriger Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung dauert die Beurkundung ca. 45 - 60 Minuten
    • die Bearbeitung der Sorgeerklärung dauert ca. 30 Minuten
    • bei vorheriger Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung dauert die Beurkundung ca. 45 - 60 Minuten

    Kosten

    Die Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenlos. Hinzu kommen etwaige Kosten für den Dolmetscher oder die Dolmetscherin.: Beitrag kostenfrei

    Die Beurkundung der Sorgeerklärung beim Notar oder bei der Notarin kostet in der Regel 70,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Schreibauslagen, insgesamt circa 80,00 EUR. Hinzu kommen etwaige Kosten für den Dolmetscher oder die Dolmetscherin.: Beitrag ab 70.0 EUR bis 80.0 EUR

    Hinweise für Trier: Beurkundung Sorgerecht ohne bestehende Beistandschaft

    • es fallen Kosten für einen Dolmetscher an, wenn ein Berukundungstermin nicht rechtzeitig abgesagt wurde
      • um die Kostenübernahme zu gewährleisten wird gebeten pünktlich zum Termin zu erscheinen 
      • bei einer Verspätung von 15 Minuten steht der Dolmetscher nicht mehr zur Verfügung und die Beurkundung kann nicht mehr vorgenommen werden
      • sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 3 Tage vorher abgesagt werden
    • es fallen Kosten für einen Dolmetscher an, wenn ein Berukundungstermin nicht rechtzeitig abgesagt wurde
      • um die Kostenübernahme zu gewährleisten wird gebeten pünktlich zum Termin zu erscheinen 
      • bei einer Verspätung von 15 Minuten steht der Dolmetscher nicht mehr zur Verfügung und die Beurkundung kann nicht mehr vorgenommen werden
      • sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 3 Tage vorher abgesagt werden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Dokumente

    Eingehend

    Abstammungsurkunde

    Dokumenttyp: Urkunde

    Bezeichnung: des Kindes und der Eltern alternativ zur Geburtsurkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Mutterpass

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Bezeichnung: nur bei vorgeburtlicher Anerkennung notwendig

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Geburtsurkunde

    Dokumenttyp: Urkunde

    Bezeichnung: des Kindes und der Eltern

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Reisepass

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: der Eltern alternativ zum Personalausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: der Eltern

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    FAQ

    Kann man diese Erklärung nochmal rückgängig machen?

    Nein, Änderungen aufgrund dieser Urkunde im Sorgerecht sind nur über ein familiengerichtliches Verfahren möglich.

    Was ist wenn die beteiligten Eltern sich miteinander verheiraten?

    Dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die gemeinschaftliche elterliche Sorge (§1626 BGB) und die Urkunde hat sich erledigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 20.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Stichwörter

    elterliche Sorge, Sorgerecht, Sorgerechtsbescheinigung, Urkunde, Nicht miteinander verheiratet, Unverheiratet, Nichteheliches Kind, Sorgeerklärung, Elterliche Sorge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020