Organspende
Beschreibung
Organspende kann Leben retten. Und es trifft nicht immer nur die anderen. Auch Sie selbst, Ihre Familie oder ein guter Freund kann plötzlich auf eine lebensrettende Organspende oder Gewebetransplantation angewiesen sein. Sei es durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall.
Damit die Menschen in Rheinland-Pfalz mehr über das Thema Organspende erfahren und zugleich offen und sensibel dafür werden, informiert das MSAGD mit seinem Partner in der Initiative Organspende RLP (IO-RP) zu dem Thema.
Was immer Sie auch von einer Organspende halten – treffen Sie eine Entscheidung. Tragen Sie einen Organspendeausweis bei sich, der klar dokumentiert, ob Sie im Ernstfall spenden möchten oder nicht. Übrigens: Auch Ihre Angehörigen werden dankbar sein, wenn Sie Ihnen diese Entscheidung abnehmen.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Weilerbach (Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Transplantationsgesetz (TPG)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Organspende ist eine ganz persönliche Entscheidung und natürlich freiwillig. Sie ist ausführlich und klar im Transplantationsgesetz (TPG) von 1997 geregelt, sodass kein Missbrauch betrieben werden kann.
Informationen und einen Organspendeausweis zum Herunterladen erhalten Sie beim
- Rheinland-Pfälzischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie,
- der Initiative Organspende Rheinland-Pfalz,
- bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
- vom Bundesministerium für Gesundheit sowie
- von der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Transplantation