Medizinischer Fachdienst/ Jugendärztlicher Dienst
Beschreibung
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören:
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Gesundheitsberichterstattung.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Für Einschulungsuntersuchungen rufen Sie bitte die Leistung: "Einschulungsuntersuchung teilnehmen" auf
Für Vorsorgeuntersuchungen U4-U9 /Landeskinderschutzgesetz rufen Sie bitte die Leistung "Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern durchführen" auf
Zuständigkeit
Den medizinischen Fachdienst Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Neben den persönlichen Email-Adressen der einzelnen Mitarbeiter ist der Schulärztliche Dienst über Email auch über das Funktionspostfach SchulDienst@kvmyk.de erreichbar.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.3.55 / Medizinische Dienste / Sachgebiet "Allgemeine medizinische Dienste"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 914807-0
Fax: 0261 914807-50
Kontaktperson
Frau Caroline Biesinger (Ärztin)
Frau Petra Böhm
Frau Swetlana Helm (Ärztin)
Frau Renate Retterath
Frau Carmen Schuster
Frau Sabine Seebald-Oster
Hausanschrift
E-Mail: sabine.seebald-oster@kvmyk.de
Fax: 0261 1088-716
Telefon Festnetz: 0261 914807-15
Frau Babette Siebold
Frau Gabriele Thoma
Frau Maria Urmetzer
Frau Anna Dietze
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Zu Schuluntersuchungen bitte Impfpass (Impfbuch) mitbringen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Zu unterscheiden ist zwischen Einschulungsuntersuchungen (= Schuleingangsuntersuchungen) und Schuluntersuchungen.
Schuluntersuchungen sind ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schule bei bereits eingeschulten Kindern (vor allem in der vierten Klassenstufe von Grundschulen sowie in etwa zweijährigem Rhythmus in Förderschulen). Sie dienen dazu, gesundheitliche Beeinträchtigungen und eventuelle Entwicklungsstörungen möglichst frühzeitig zu erkennen und einer fachärztlichen Abklärung und Behandlung zuzuführen.
Die Untersuchung umfasst neben der körperlichen Untersuchung einen Seh- und Hörtest und die Überprüfung des Impfstatus. Hierfür sollen die Kinder bei der Untersuchung den Impfausweis vorlegen. Je nach zeitlichem Rahmen kann sich die Untersuchung auch auf den Seh- und Hörtest und die Kontrolle des Impfpasses beschränken.
Der genaue Zeitpunkt der Untersuchung wird den Eltern durch die Schule mitgeteilt. Für die betroffenen Kinder besteht nach Paragraph 64 Absatz 2 des Schulgesetzes Teilnahmepflicht. Die Eltern können bei der Untersuchung ihres Kindes anwesend sein. Die Untersuchung ist gebührenfrei.
Es ist hervorzuheben, dass diese Untersuchungen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz nicht flächendeckend stattfinden und wegen der Priorisierung anderer Aufgaben während der Corona-Pandemie ganz ausgesetzt wurden.
Kosten
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Landeskinderschutzgesetz, Früherkennungsuntersuchung, Schulgutachten, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, U-Untersuchung, schulärztliche Untersuchung