Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Medizinischer Fachdienst/ Jugendärztlicher Dienst

    Beschreibung

    Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.

    Zum Aufgabengebiet gehören:

    • Schuleingangsuntersuchungen,
    • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
    • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
    • Einzelfallberatungen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer,
    • Behindertenberatung,
    • Gesundheitsberichterstattung.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Für Einschulungsuntersuchungen rufen Sie bitte die Leistung: "Einschulungsuntersuchung teilnehmen" auf

    Für Vorsorgeuntersuchungen U4-U9 /Landeskinderschutzgesetz rufen Sie bitte die Leistung "Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern durchführen" auf  

    Zuständigkeit

    Den medizinischen Fachdienst Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Neben den persönlichen Email-Adressen der einzelnen Mitarbeiter ist der Schulärztliche Dienst über Email auch über das Funktionspostfach SchulDienst@kvmyk.de erreichbar.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.3.55 / Medizinische Dienste / Sachgebiet "Allgemeine medizinische Dienste"

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 60A

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 914807-0

    Fax: 0261 914807-50

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Zu Schuluntersuchungen bitte Impfpass (Impfbuch) mitbringen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Zu unterscheiden ist zwischen Einschulungsuntersuchungen (= Schuleingangsuntersuchungen) und Schuluntersuchungen.

    Schuluntersuchungen sind ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schule bei bereits eingeschulten Kindern (vor allem in der vierten Klassenstufe von Grundschulen sowie in etwa zweijährigem Rhythmus in Förderschulen). Sie dienen dazu, gesundheitliche Beeinträchtigungen und eventuelle Entwicklungsstörungen möglichst frühzeitig zu erkennen und einer fachärztlichen Abklärung und Behandlung zuzuführen. 

    Die Untersuchung umfasst neben der körperlichen Untersuchung einen Seh- und Hörtest und die Überprüfung des Impfstatus. Hierfür sollen die Kinder bei der Untersuchung den Impfausweis vorlegen. Je nach zeitlichem Rahmen kann sich die Untersuchung auch auf den Seh- und Hörtest und die Kontrolle des Impfpasses beschränken.  

    Der genaue Zeitpunkt der Untersuchung wird den Eltern durch die Schule mitgeteilt. Für die betroffenen Kinder besteht nach Paragraph 64 Absatz 2 des Schulgesetzes Teilnahmepflicht. Die Eltern können bei der Untersuchung ihres Kindes anwesend sein. Die Untersuchung ist gebührenfrei.

    Es ist hervorzuheben, dass diese Untersuchungen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz nicht flächendeckend stattfinden und wegen der Priorisierung anderer Aufgaben während der Corona-Pandemie ganz ausgesetzt wurden.

    Kosten

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Landeskinderschutzgesetz, Früherkennungsuntersuchung, Schulgutachten, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, U-Untersuchung, schulärztliche Untersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)