Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Kindertagesstätten - Angebote und Elternbeiträge

    Derzeit stehen im Landkreis Bad Dürkheim 89 Einrichtungen mit unterschiedlichen Angebotsformen für die Betreuung der Kinder zwischen 0 und 14 Jahre zur Verfügung.

    Für den Kindergartenbereich (2-6 Jahre) stehen folgende Angebote zur Verfügung:

    Ein Teilzeitplatz ist ein Angebot der Vor- und Nachmittagsbetreuung. Für Kinder, die einen solchen Platz belegen, ist je nach den Öffnungszeiten die Einrichtung zwischen 11.30 und 14.00 Uhr geschlossen.

    Ganztagsplätze sind Plätze, die durchgehend tagsüber zur Verfügung stehen. Die Öffnungszeiten können nach Möglichkeit den Bedürfnissen, insbesondere erwerbstätiger Eltern, vom Träger angepasst werden. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.

    Bei dem 14.00 Uhr-Angebot erfolgt eine Betreuung durchgängig von vormittags bis 14.00 Uhr. Bei der Ausgestaltung dieses Angebot empfiehlt das Jugendamt dem jeweiligen Träger dafür Sorge zu tragen, dass ein warmes Mittagessen angeboten wird. Eine Versorgung ausschließlich mit sog. "Lunchpaketen" wird aus pädagogischen und gesundheitlichen Gründen nicht empfohlen. Auch hier wird für das Mittagessen ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.


    Elternbeiträge
    Der Besuch der Kindergärten im Landkreis Bad Dürkheim ist ab dem 01.08.2010 für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) durch die Einrichtung bzw. den Träger erhoben.

    Für den Besuch von Hort- und Krippeneinrichtungen hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bad Dürkheim die Hort- und Krippenbeiträge wie folgt festgelegt:

    Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim 01.08.2024 (pdf-Dokument)

    Antrag auf Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages (pdf-Datei)

    Weitere Downloads / Informationen

    Antrag Baukosten.pdf

    Antrag vorzeitigen Maßnahmenbeginn.pdf

    Verwendungsnachweis.pdf

    Zwischenverwendungsnachweis.pdf

    Kreisrichtlinien

    2024-05-29 Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder im LK DÜW.pdf

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.

    Zuständigkeit

    Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden. 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Elterngeld (Ref. 43)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( - Terminvereinbarung erforderlich - ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06322 961-1156

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Besondere Soziale Dienste (Ref. 46)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Gebäude: Kreisverwaltung

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-1156

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Das hängt davon ab, ob Ihr Jugendamt ein bestimmtes Anmelde-Verfahren vorgibt. Oft besteht auch die Möglichkeit, sich direkt in einer Kita / bei einer Kindertagespflege-Person zu melden.

    Wenn Ihr Kind noch unter 1 Jahr alt ist, muss manchmal ein Nachweis über eine Arbeit vorgelegt werden. Die Kita oder das Jugendamt wird Ihnen das mitteilen.

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle. Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können oder andere Gründe vorliegen, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Ob es ein festes Verfahren gibt oder ob Eltern sich selbst bei Kitas/ Tagespflegestellen melden müssen, ist in den 41 Jugendamtsbezirken in Rheinland-Pfalz unterschiedlich. Sie können sich oft direkt in einer Kita vorstellen (oder bei der Kindertagespflege) oder auf der Homepage Ihres Jugendamtes nach einer passenden Kita suchen. 

    Einige Jugendämter bieten Online-Portale für die Platzsuche und Anmeldung an. 

    Fristen

    Sprechen Sie Ihr Jugendamt und / oder die Kita früh an, bei der Sie Ihr Kind anmelden wollen. 

    Manche Jugendämter geben Anmelde-Fristen aus, bis zu denen jährlich eine Anmeldung für einen Platz erfolgen soll.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Kitas:

    In Rheinland-Pfalz sind Kita-Plätze ab dem 2. Geburtstag Ihres Kindes beitragsfrei.

    Das heißt für Kinder bis zum 2. Geburtstag und ab dem Schuleintritt kann ein Beitrag erhoben werden.

    Wenn Sie mehrere Kinder haben, entfällt der Beitrag oft. Für die Höhe ist auch die gewünschte Betreuungszeit für Ihr Kind relevant.

    Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben oder ein eher geringes Einkommen, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf einen kostenfreien Platz: Ihr Jugendamt trägt dann selbst die Kosten. Das Jugendamt berät Sie dazu, auch darauf haben Sie einen Anspruch.

    Tagespflege:

    Die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflege kostet oft etwas. Manchmal kostet diese Betreuung auch nach dem 2. Geburtstag noch etwas.

    Auch hier können Sie bei geringem Einkommen / ohne Einkommen eine Übernahme der Kosten beim Jugendamt bekommen.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der Regel werden Plätze für Kinder angeboten, die in der Nähe der Kita leben. Es gibt aber auch Unternehmen mit "Betriebs-Kitas" und andere Ausnahme-Möglichkeiten.

    Wer bestimmt, ob ich einen Platz für mein Kind erhalte?

    Ob ein Platz durch die Kita selbst oder das Jugendamt vergeben wird, hängt von den Regelungen vor Ort ab. Das erfahren Sie, wenn Sie einfach nachfragen.

    Was mache ich, wenn ich selbst keinen Platz finde?

    Ihr Jugendamt ist zuständig dafür, Ihnen bei der Platzsuche zu helfen. Die Jugendämter sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, über das Platzangebot und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kiga, Tagesvater, KITA, Tagesmutter, Krippe, Tagespflegebörse, Tagespflegeplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English