Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Kindertagesstätten - Angebote und Elternbeiträge
Derzeit stehen im Landkreis Bad Dürkheim 89 Einrichtungen mit unterschiedlichen Angebotsformen für die Betreuung der Kinder zwischen 0 und 14 Jahre zur Verfügung.
Für den Kindergartenbereich (2-6 Jahre) stehen folgende Angebote zur Verfügung:
Ein Teilzeitplatz ist ein Angebot der Vor- und Nachmittagsbetreuung. Für Kinder, die einen solchen Platz belegen, ist je nach den Öffnungszeiten die Einrichtung zwischen 11.30 und 14.00 Uhr geschlossen.
Ganztagsplätze sind Plätze, die durchgehend tagsüber zur Verfügung stehen. Die Öffnungszeiten können nach Möglichkeit den Bedürfnissen, insbesondere erwerbstätiger Eltern, vom Träger angepasst werden. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.
Bei dem 14.00 Uhr-Angebot erfolgt eine Betreuung durchgängig von vormittags bis 14.00 Uhr. Bei der Ausgestaltung dieses Angebot empfiehlt das Jugendamt dem jeweiligen Träger dafür Sorge zu tragen, dass ein warmes Mittagessen angeboten wird. Eine Versorgung ausschließlich mit sog. „Lunchpaketen“ wird aus pädagogischen und gesundheitlichen Gründen nicht empfohlen. Auch hier wird für das Mittagessen ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.
Elternbeiträge
Der Besuch der Kindergärten im Landkreis Bad Dürkheim ist ab dem 01.08.2010 für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) durch die Einrichtung bzw. den Träger erhoben.
Für den Besuch von Hort- und Krippeneinrichtungen hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bad Dürkheim die Hort- und Krippenbeiträge wie folgt festgelegt:
Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim 01.08.2024 (pdf-Dokument)
Antrag auf Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages (pdf-Datei)
Weitere Downloads / Informationen
Antrag vorzeitigen Maßnahmenbeginn.pdf
Zwischenverwendungsnachweis.pdf
Kreisrichtlinien
Kindertagesstätten - Angebote und Elternbeiträge
Derzeit stehen im Landkreis Bad Dürkheim 89 Einrichtungen mit unterschiedlichen Angebotsformen für die Betreuung der Kinder zwischen 0 und 14 Jahre zur Verfügung.
Für den Kindergartenbereich (2-6 Jahre) stehen folgende Angebote zur Verfügung:
Ein Teilzeitplatz ist ein Angebot der Vor- und Nachmittagsbetreuung. Für Kinder, die einen solchen Platz belegen, ist je nach den Öffnungszeiten die Einrichtung zwischen 11.30 und 14.00 Uhr geschlossen.
Ganztagsplätze sind Plätze, die durchgehend tagsüber zur Verfügung stehen. Die Öffnungszeiten können nach Möglichkeit den Bedürfnissen, insbesondere erwerbstätiger Eltern, vom Träger angepasst werden. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.
Bei dem 14.00 Uhr-Angebot erfolgt eine Betreuung durchgängig von vormittags bis 14.00 Uhr. Bei der Ausgestaltung dieses Angebot empfiehlt das Jugendamt dem jeweiligen Träger dafür Sorge zu tragen, dass ein warmes Mittagessen angeboten wird. Eine Versorgung ausschließlich mit sog. "Lunchpaketen" wird aus pädagogischen und gesundheitlichen Gründen nicht empfohlen. Auch hier wird für das Mittagessen ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.
Elternbeiträge
Der Besuch der Kindergärten im Landkreis Bad Dürkheim ist ab dem 01.08.2010 für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) durch die Einrichtung bzw. den Träger erhoben.
Für den Besuch von Hort- und Krippeneinrichtungen hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bad Dürkheim die Hort- und Krippenbeiträge wie folgt festgelegt:
Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim 01.08.2024 (pdf-Dokument)
Antrag auf Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages (pdf-Datei)
Weitere Downloads / Informationen
Antrag vorzeitigen Maßnahmenbeginn.pdf
Zwischenverwendungsnachweis.pdf
Kreisrichtlinien
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.
Zuständigkeit
Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.
Hinweise für Grünstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Grünstadt
Hier finden Sie unsere Kindertagesstätten in Grünstadt. EIne online Vormerkung steht bereit, allerdings ist diese Vormerkung keine Zusage für einen Platz..
Hier finden Sie unsere Kindertagesstätten in Grünstadt. EIne online Vormerkung steht bereit, allerdings ist diese Vormerkung keine Zusage für einen Platz..
Ansprechpartner
Stadt Grünstadt - Zentralabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06359 805-0
Fax: 06359 805-500
Kontaktperson
Frau Marina Feuerbach
Besucheranschrift
Fax: 06359 805-500
Telefon Festnetz: 06359 805-120
E-Mail: marina.feuerbach@gruenstadt.de
Frau Lara Klomann
Besucheranschrift
E-Mail: lara.klomann@gruenstadt.de
Telefon Festnetz: 06359 805-124
Fax: 06359 805-500
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Elterngeld (Ref. 43)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( - Terminvereinbarung erforderlich - ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Besondere Soziale Dienste (Ref. 46)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stefanie Jackob
Frau Monika Pfirrmann
Besucheranschrift
E-Mail: Monika.Pfirrmann@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-84621
Telefon Festnetz: 06322 961-4621
Frau Ines Pirrung
Herr Berthold Schneider
Besucheranschrift
E-Mail: Berthold.Schneider@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-84600
Telefon Festnetz: 06322 961-4600
Frau Özlem Simsek
Hausanschrift
E-Mail: Oezlem.Simsek@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-4620
Fax: 06322 961-84620
Internet
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 12.06.2024
Stichwörter
Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Tagesmutter, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, KITA, Kiga, Tagespflegeplatz