Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Kindertagesstätten - Angebote und Elternbeiträge

    Derzeit stehen im Landkreis Bad Dürkheim 89 Einrichtungen mit unterschiedlichen Angebotsformen für die Betreuung der Kinder zwischen 0 und 14 Jahre zur Verfügung.

    Für den Kindergartenbereich (2-6 Jahre) stehen folgende Angebote zur Verfügung:

    Ein Teilzeitplatz ist ein Angebot der Vor- und Nachmittagsbetreuung. Für Kinder, die einen solchen Platz belegen, ist je nach den Öffnungszeiten die Einrichtung zwischen 11.30 und 14.00 Uhr geschlossen.

    Ganztagsplätze sind Plätze, die durchgehend tagsüber zur Verfügung stehen. Die Öffnungszeiten können nach Möglichkeit den Bedürfnissen, insbesondere erwerbstätiger Eltern, vom Träger angepasst werden. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.

    Bei dem 14.00 Uhr-Angebot erfolgt eine Betreuung durchgängig von vormittags bis 14.00 Uhr. Bei der Ausgestaltung dieses Angebot empfiehlt das Jugendamt dem jeweiligen Träger dafür Sorge zu tragen, dass ein warmes Mittagessen angeboten wird. Eine Versorgung ausschließlich mit sog. „Lunchpaketen“ wird aus pädagogischen und gesundheitlichen Gründen nicht empfohlen. Auch hier wird für das Mittagessen ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.


    Elternbeiträge
    Der Besuch der Kindergärten im Landkreis Bad Dürkheim ist ab dem 01.08.2010 für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) durch die Einrichtung bzw. den Träger erhoben.

    Für den Besuch von Hort- und Krippeneinrichtungen hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bad Dürkheim die Hort- und Krippenbeiträge wie folgt festgelegt:

    Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim 01.08.2024 (pdf-Dokument)

    Antrag auf Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages (pdf-Datei)

    Weitere Downloads / Informationen

    Antrag Baukosten.pdf

    Antrag vorzeitigen Maßnahmenbeginn.pdf

    Verwendungsnachweis.pdf

    Zwischenverwendungsnachweis.pdf

    Kreisrichtlinien

    2024-05-29 Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder im LK DÜW.pdf

    Kindertagesstätten - Angebote und Elternbeiträge

    Derzeit stehen im Landkreis Bad Dürkheim 89 Einrichtungen mit unterschiedlichen Angebotsformen für die Betreuung der Kinder zwischen 0 und 14 Jahre zur Verfügung.

    Für den Kindergartenbereich (2-6 Jahre) stehen folgende Angebote zur Verfügung:

    Ein Teilzeitplatz ist ein Angebot der Vor- und Nachmittagsbetreuung. Für Kinder, die einen solchen Platz belegen, ist je nach den Öffnungszeiten die Einrichtung zwischen 11.30 und 14.00 Uhr geschlossen.

    Ganztagsplätze sind Plätze, die durchgehend tagsüber zur Verfügung stehen. Die Öffnungszeiten können nach Möglichkeit den Bedürfnissen, insbesondere erwerbstätiger Eltern, vom Träger angepasst werden. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.

    Bei dem 14.00 Uhr-Angebot erfolgt eine Betreuung durchgängig von vormittags bis 14.00 Uhr. Bei der Ausgestaltung dieses Angebot empfiehlt das Jugendamt dem jeweiligen Träger dafür Sorge zu tragen, dass ein warmes Mittagessen angeboten wird. Eine Versorgung ausschließlich mit sog. "Lunchpaketen" wird aus pädagogischen und gesundheitlichen Gründen nicht empfohlen. Auch hier wird für das Mittagessen ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) erhoben.


    Elternbeiträge
    Der Besuch der Kindergärten im Landkreis Bad Dürkheim ist ab dem 01.08.2010 für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) durch die Einrichtung bzw. den Träger erhoben.

    Für den Besuch von Hort- und Krippeneinrichtungen hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bad Dürkheim die Hort- und Krippenbeiträge wie folgt festgelegt:

    Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim 01.08.2024 (pdf-Dokument)

    Antrag auf Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages (pdf-Datei)

    Weitere Downloads / Informationen

    Antrag Baukosten.pdf

    Antrag vorzeitigen Maßnahmenbeginn.pdf

    Verwendungsnachweis.pdf

    Zwischenverwendungsnachweis.pdf

    Kreisrichtlinien

    2024-05-29 Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder im LK DÜW.pdf

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.

    Zuständigkeit

    Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden. 

    Hinweise für Grünstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Grünstadt

    Hier finden Sie unsere Kindertagesstätten in Grünstadt. EIne online Vormerkung steht bereit, allerdings ist diese Vormerkung keine Zusage für einen Platz..

    Hier finden Sie unsere Kindertagesstätten in Grünstadt. EIne online Vormerkung steht bereit, allerdings ist diese Vormerkung keine Zusage für einen Platz..

    Ansprechpartner

    Stadt Grünstadt - Zentralabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzerweg 2

    67269 Grünstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06359 805-0

    Fax: 06359 805-500

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2015 (von: Webservice, ST_Grünstadt)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, ST_Grünstadt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Elterngeld (Ref. 43)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten  ( - Terminvereinbarung erforderlich - ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-1156

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Besondere Soziale Dienste (Ref. 46)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Gebäude: Kreisverwaltung

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-1156

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2020 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Webservice, LK_Bad Dürkheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 12.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Tagesmutter, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, KITA, Kiga, Tagespflegeplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)