Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Kindergärten: Diese sind allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vorwiegend für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die bei ihrem Angebot zwischen Teilzeit- und Ganzzeitplätzen unterscheiden. Sie sollen bei Bedarf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch Kinder anderer Altersgruppen aufgenommen werden können.
    a) In der Regel bieten Kindergärten ein Betreuungsangebot vor- und nachmittags an (Teilzeitplatz).
    b) Ein ganztägiges Betreuungsangebot einschließlich Mittagessen wird als Ganzzeit- oder Ganztagsplatz bezeichnet.

    Kinderhorte: Horte sind Tageseinrichtungen für Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Betreuung im Hort ist primär gedacht für Kinder, deren Eltern / Elternteile berufstätig oder eine gewisse Zeit von zu Hause abwesend sind bzw. aus anderen sozialen Gründen.

    Kinderkrippen: Krippen sind Kindertagesstätten, in denen Kinder bis zum Alter von drei Jahren erzieherisch und pflegerisch betreut und gefördert werden.

    Das Kindertagesstättengesetz lässt anstelle eines Nebeneinanders von reinen Krippen, Horten und Kindergärten auch die integrierte Form von altersgemischten Gruppen zu. Im Rahmen einer Bedarfsplanung hat das Jugendamt für alle Altersgruppen einen einheitlichen Bedarfsplan zu erstellen, der jährlich zu aktualisieren ist. Informationen über die Anzahl und die Anschriften der Einrichtungen, die Anzahl der betriebenen Gruppen, die Gesamtkapazität / Belegung, den Bedarf bei 4,0 / 3,5 / 3,0 Geburtenjahrgängen / den Bedarf an Kleinkindplätzen sowie die Träger können den Infoblättern entnommen werden.

    Kindergärten: Diese sind allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vorwiegend für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die bei ihrem Angebot zwischen Teilzeit- und Ganzzeitplätzen unterscheiden. Sie sollen bei Bedarf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch Kinder anderer Altersgruppen aufgenommen werden können.
    a) In der Regel bieten Kindergärten ein Betreuungsangebot vor- und nachmittags an (Teilzeitplatz).
    b) Ein ganztägiges Betreuungsangebot einschließlich Mittagessen wird als Ganzzeit- oder Ganztagsplatz bezeichnet.

    Kinderhorte: Horte sind Tageseinrichtungen für Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Betreuung im Hort ist primär gedacht für Kinder, deren Eltern / Elternteile berufstätig oder eine gewisse Zeit von zu Hause abwesend sind bzw. aus anderen sozialen Gründen.

    Kinderkrippen: Krippen sind Kindertagesstätten, in denen Kinder bis zum Alter von drei Jahren erzieherisch und pflegerisch betreut und gefördert werden.

    Das Kindertagesstättengesetz lässt anstelle eines Nebeneinanders von reinen Krippen, Horten und Kindergärten auch die integrierte Form von altersgemischten Gruppen zu. Im Rahmen einer Bedarfsplanung hat das Jugendamt für alle Altersgruppen einen einheitlichen Bedarfsplan zu erstellen, der jährlich zu aktualisieren ist. Informationen über die Anzahl und die Anschriften der Einrichtungen, die Anzahl der betriebenen Gruppen, die Gesamtkapazität / Belegung, den Bedarf bei 4,0 / 3,5 / 3,0 Geburtenjahrgängen / den Bedarf an Kleinkindplätzen sowie die Träger können den Infoblättern entnommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.

    Zuständigkeit

    Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden. 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Prüm - 3.5.1 Kinder, Jugend u. Senioren

    Adresse

    Postanschrift

    Tiergartenstraße 54

    54595 Prüm

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06551 943-50160

    Fax: 06551 943-133

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Wirtschaftliche Jugendhilfe und Eingliederungshilfe (Fachbereich 12-01)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-1013

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2020 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kindertagesbetreuung, Jugendhilfeplanung, Jugendpflege (Fachbereich 12-04)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-1013

    Kontaktperson

    Internet

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    Technisch erstellt am 01.02.2022 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 12.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Tagesmutter, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, KITA, Kiga, Tagespflegeplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)