Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Sie leben in Rheinland-Pfalz und möchten einen Kita-Platz oder eine Tagesmutter/einen Tagesvater für Ihr Kind finden? Wie erhalte ich einen Betreuungsplatz in Kita oder Kindertagespflege für mein Kind? Dafür gibt es verschiedene Wege.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Sie können sich oft direkt in einer Kita vorstellen (oder bei der Kindertagespflege) oder auf der Homepage Ihres Jugendamtes nach einer passenden Kita suchen. "Ihr Jugendamt" ist das Amt vor Ort, also Ihr Kreisjugendamt oder Stadtjugendamt.

    In den Jugendämtern sind die Verfahren zur Anmeldung Ihres Kindes unterschiedlich ausgestaltet. Einige Jugendämter bieten Online-Portale für die Platzsuche und Anmeldung an.

    Hier finden Sie auch Kontaktdaten aller Kitas in Rheinland-Pfalz auf dem "Kita-Server" des Landes: https://kita.rlp.de/kita-in-rheinland-pfalz/kita-vor-ort

    Bei den meisten Kitas können Sie sich auch direkt melden und wegen eines Platzes nachfragen.

    Eine Liste über alle 41 Jugendamts-Bezirke in Rheinland-Pfalz finden Sie hier: https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Themen/Kinder/Downloads/Landesjugendamt/Jugendaemter_rlp.pdf

    Sie können dort auf die Homepage für Ihren Bezirk gehen und von da aus das jeweilige Jugendamt anwählen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden. Einige der Jugendämter in Rheinland-Pfalz haben Online-Portale für die Platzsuche und Anmeldung. In einigen Jugendamts-Bezirken können Sie sich auch direkt bei einer Kita / Kindertagespflegestelle melden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Selters (Westerwald) - Fachbereich 3 Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Am Saynbach 5-7

    56242 Selters (Westerwald)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02626 764-0

    Fax: 02626 764-83

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Das hängt davon ab, ob Ihr Jugendamt ein bestimmtes Anmelde-Verfahren vorgibt. Oft besteht auch die Möglichkeit, sich direkt in einer Kita / bei einer Kindertagespflege-Person zu melden.

    Wenn Ihr Kind noch unter 1 Jahr alt ist, muss manchmal ein Nachweis über eine Arbeit vorgelegt werden. Die Kita oder das Jugendamt wird Ihnen das mitteilen.

    In der Regel werden Plätze für Kinder angeboten, die in der Nähe der Kita leben. Es gibt aber auch Unternehmen mit "Betriebs-Kitas" und andere Ausnahme-Möglichkeiten.

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle. Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können oder andere Gründe vorliegen, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Erster Schritt: Mitteilen, dass Sie eine Betreuung für Ihr Kind suchen & Kita besuchen

    Ob es ein festes Verfahren gibt oder ob Eltern sich selbst bei Kitas/ Tagespflegestellen melden müssen, ist in den 41 Jugendamtsbezirken in Rheinland-Pfalz unterschiedlich.

    Sprechen Sie Ihr Jugendamt und / oder die Kita früh an, bei der Sie Ihr Kind anmelden wollen.

    Manche Jugendämter geben Anmelde-Fristen aus, bis zu denen jährlich eine Anmeldung für einen Platz erfolgen soll.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kita ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. Das ist für Eltern und Kinder oft auch wichtig.

    Wer bestimmt, ob ich einen Platz für mein Kind erhalte?

    Ob ein Platz durch die Kita selbst oder das Jugendamt vergeben wird, hängt von den Regelungen vor Ort ab. Das erfahren Sie, wenn Sie einfach nachfragen.

    Was mache ich, wenn ich selbst keinen Platz finde?

    Ihr Jugendamt ist zuständig dafür, Ihnen bei der Platzsuche zu helfen. Die Jugendämter sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, über das Platzangebot und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten.

    Dazu gibt es auch rechtliche Regelungen: § 24 Absatz 5 im Sozialgesetzbuch, 8. Buch. Abrufbar hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Kitas:

    In Rheinland-Pfalz sind Kita-Plätze ab dem 2. Geburtstag Ihres Kind beitragsfrei.

    D.h. für Kinder bis zum 2. Geburtstag und ab dem Schuleintritt kann ein Beitrag erhoben werden.

    Wenn Sie mehrere Kinder haben, entfällt der Beitrag oft. Für die Höhe ist auch die gewünschte Betreuungszeit für Ihr Kind relevant.

    Zuständig für die Festsetzung sind wieder (siehe oben) die einzelnen Jugendämter.

    Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben oder ein eher geringes Einkommen, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf einen kostenfreien Platz: Ihr Jugendamt trägt dann selbst die Kosten. Das Jugendamt berät Sie dazu, auch darauf haben Sie einen Anspruch.

    Tagespflege:

    Die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflege kostet oft etwas. Manchmal kostet diese Betreuung auch nach dem 2. Geburtstag noch etwas.

    Auch hier können Sie bei geringem Einkommen / ohne Einkommen eine Übernahme der Kosten beim Jugendamt bekommen.

    Hinweise für Selters (Westerwald): Kind in KiTa anmelden

    Die Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Hortkinder werden vom Jugendamt der Kreisverwaltung in Montabaur festgesetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Tagespflegeplatz, Tagesmutter, Tagesvater, KITA, Kiga, Krippe, Tagespflegebörse, Vermittlung von Tagespflegeplätzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English