Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.

    Zuständigkeit

    Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden. 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Kindertagesbetreuung, Planung, Vormundschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2017 (von: Asbach, Jana Vivien)

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FB 1 - Zentrale Dienste / Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Lindenallee 2

    57577 Hamm (Sieg)

    Öffnungszeiten

    Siehe einzelne Fachgebiete.

    Formulare

    Registrierung des Kindes für einen Platz in einer der Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
    Registrierung des Kindes für einen Platz in einer der Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2020 (von: Webservice, VG_Hamm/Sieg)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Hamm/Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FG 1.1 - Zentrale Dienste

    Beschreibung

    Sachgebiete

    • 1.1.1 Büroleitung, Zentrale Steuerung, Öffentlichkeitsarbeit
    • 1.1.2 Personal und Organisation
    • 1.1.3 Gremien, Ortsrecht, Ehrenamt
    • 1.1.4 Informationstechnik, EDV-Administration, Digitalisierung
    • 1.1.5 Kindertagesstätten, Schulen, Volkshochschule
    • 1.1.6 Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • 1.1.7 Tourismus und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 2

    57577 Hamm (Sieg)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Sachgebiete

    • 1.1.1 Büroleitung, Zentrale Steuerung, Öffentlichkeitsarbeit
    • 1.1.2 Personal und Organisation
    • 1.1.3 Gremien, Ortsrecht, Ehrenamt
    • 1.1.4 Informationstechnik, EDV-Administration, Digitalisierung
    • 1.1.5 Kindertagesstätten, Schulen, Volkshochschule
    • 1.1.6 Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • 1.1.7 Tourismus und Kultur

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2020 (von: Webservice, VG_Hamm/Sieg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Hamm/Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 53 - Kindertagesbetreuung/ Jugendhilfeplanung/ Kinder-/ Jugend- und Familienförderung

    Satzung des Landkreises Altenkichen über die Förderung der Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege.

    Satzung des Landkreises Altenkichen über die Förderung der Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege.

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 12.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Tagesmutter, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, KITA, Kiga, Tagespflegeplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)