Suchtberatung wahrnehmen
Sie können Ihren Konsum von Drogen, Alkohol, Glücksspiel oder sozialen Medien nicht mehr kontrollieren? Dann können Suchtberatungsstellen, vor Ort oder online, Ihnen und Ihren Angehörigen anonym und kostenlos helfen.
Beschreibung
Wenn Sie suchtkrank sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.
Unabhängig von der Art Ihres Suchtproblems bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre Sucht Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.
Die Suchtberatung steht Ihnen aber auch beratend zur Seite, wenn eine Ihnen nahestehende Person süchtig ist.
Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?
- Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
- eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.
Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.
Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.
Zuständigkeit
In Rheinland-Pfalz gibt es 43 Suchtberatungsstellen und 16 Außenstellen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater, Fachkräfte der Sozialen Arbeit und der Psychologie. Sie können sich als direkt Betroffene, Angehörige und auch als Eltern an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln spezialisiert beziehungsweise halten auch Angebote für verhaltensbezogene Süchte (zum Beispiel Glücksspielsucht, Internetsucht) vor.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Die Fachkräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Fachkräfte in Drogenberatungsstellen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Neben der Beratung vor Ort erhalten Sie auch auf digitalem Weg Rat und Unterstützung, zum Beispiel über die Online-Beratungsplattform "DigiSucht". Termine können telefonisch oder über "DigiSucht" vereinbart werden.
Darüber hinaus gibt es an Schulen Beratungslehrkräfte für Suchtprävention. Das sind Lehrkräfte, die die Aufgabe haben, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- und Suchtproblemen zu helfen. Sie können bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen und geben Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich! Öffnungszeiten Montag:         08:30 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag:       08:30 Uhr - 13:00 Uhr Mittwoch:      08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag:   08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag:           08:30 Uhr - 12:00 Uhr Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Am 31.10.2024 können nur Beratungen, jedoch keine Blutentnahmen stattfinden.  Sozialpsychiatrischer Dienst   Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG) Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie,    ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig. Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten. Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung   (externer Link)   an.
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt-neustadt@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-7070
Fax: 06322 961-87070
Internet
Weitere Informationen
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Voraussetzungen
- Sie haben ein Suchtproblem oder eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) am 13.03.24
Stichwörter
Unterstützung, Süchtig, Vermittlungshemmnis, Eingliederung, Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit, Bürgergeld, Glücksspiel, Suchtmittel, Cannabis, Arbeitssuchend, Vermittlung, Arbeitslosengeld, arbeitsuchend, Suchterkrankung, Alkohol, Beratung, Drogen, Wiedereinstieg, Sucht, arbeitslos