Suchtberatung durchführen
Wenn Betroffene ihren Konsum nicht mehr kontrollieren können und ihr Verhalten Auswirkungen auf sie selbst und ihr Umfeld hat, spricht man von einer Sucht. Dann können Suchtberatungsstellen Betroffenen und ihren Angehörigen mit einer anonymen und kostenlosen Suchtberatung helfen.
Beschreibung
Für wen ist eine Suchtberatung geeignet?
- Beratung bei Problemen mit Suchtmitteln oder Verhaltensweisen
Ist mein Alkoholkonsum noch in Ordnung? Oder trinke ich zu viel? Was kann ich tun, damit Alkohol nicht mein Leben bestimmt?
Habe ich schon mal daran gedacht, weniger zu kiffen? Habe ich womöglich schon mal vergeblich versucht aufzuhören oder zu reduzieren?
Konsumiere ich Amphetamine, also Speed oder Crystal Meth? Oder Kokain oder Opioide? Oder nehme ich andere Substanzen wie Halluzinogene oder synthetische Drogen? Kenne ich die Risiken meines Konsums?
Ist das Glücksspiel für mich mehr als nur ein gelegentlicher Zeitvertreib? Habe ich Spielschulden?
Was bedeuten Computerspiele für mich? Wie nutze ich Soziale Medien? Habe ich Probleme mit anderen Verhaltenssüchten? Die Suchtberatung kann Ihnen dabei helfen, wenn Sie Fragen zu Ihrem Konsum haben oder Hilfe benötigen.
- Beratung für Angehörige von Menschen mit Suchtproblemen
Ist eine Person, die Ihnen nahesteht, an einer Sucht erkrankt? Sie wissen nicht, wie Sie diese Person unterstützen können? Sie fühlen sich mit der Situation überfordert? Die Suchtberatung hilft Ihnen, wenn Sie Fragen zu der Sucht einer betroffenen Person haben oder selbst Unterstützung benötigen.
Möchten Sie eine Suchtberatung wahrnehmen? Gerne können Sie an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen.
Oder Sie besuchen eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen.
Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater. Betroffene und Angehörige werden bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützt. Sie erhalten persönliche Beratung und Hilfe dabei, geeignete Hilfs- und Beratungsangebote zu finden - entweder vor Ort oder online.
Zuständigkeit
In Rheinland-Pfalz gibt es 43 Suchtberatungsstellen und 16 Außenstellen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater, Fachkräfte der Sozialen Arbeit und der Psychologie. Sie können sich als direkt Betroffene, Angehörige und auch als Eltern an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln spezialisiert beziehungsweise halten auch Angebote für verhaltensbezogene Süchte (zum Beispiel Glücksspielsucht, Internetsucht) vor.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Die Fachkräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Fachkräfte in Drogenberatungsstellen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Neben der Beratung vor Ort erhalten Sie auch auf digitalem Weg Rat und Unterstützung, zum Beispiel über die Online-Beratungsplattform "DigiSucht". Termine können telefonisch oder über "DigiSucht" vereinbart werden.
Darüber hinaus gibt es an Schulen Beratungslehrkräfte für Suchtprävention. Das sind Lehrkräfte, die die Aufgabe haben, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- und Suchtproblemen zu helfen. Sie können bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen und geben Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden.
Ansprechpartner
Für Trier wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Damit die Suchtberatung in Anspruch genommen werden kann, müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.
Voraussetzungen
Damit die Suchtberatung in Anspruch genommen werden kann, müssen keine speziellen Voraussetzungen erfüllt sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16a Nr. 4 SGB II Kommunale EingliederungsleistungenZudem ist Suchtberatung eine freiwillige kommunale Selbstverwal-tungsaufgabe.
Rechtsbehelf
Trifft nicht zu.
Verfahrensablauf
- Ein Termin für eine Suchtberatung kann vereinbart werden.
- In diesem Gespräch können die Fragestellungen und Erwartungen der Bürgerin oder des Bürgers besprochen werden.
- Anschließend wird das weitere Vorgehen und die Unterstützungsmöglichkeiten besprochen und festgelegt.
Fristen
Trifft nicht zu.
Bearbeitungsdauer
Trifft nicht zu.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anonymität kann gewahrt bleiben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu einzelnen Suchtmitteln oder suchterzeugenden Verhaltensweisen finden Sie auch nachfolgend:
- Sucht und Suchthilfe Rheinland-Pfalz // Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
- Suchtprävention Rheinland-Pfalz // Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht und Drogenfragen
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)
- Suchtprävention // Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.03.24
Stichwörter
Alkohol, Arbeitslosigkeit, Bürgergeld, arbeitsuchend, Vermittlung, Suchtmittel, Eingliederung, Sucht, Vermittlungshemmnis, Suchterkrankung, Glücksspiel, Arbeitslosengeld, Drogen, Unterstützung, Beratung, Cannabis, arbeitslos, Arbeitssuchend, Wiedereinstieg, Abhängigkeit, Süchtig