Beratung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik Durchführung

    Suchtberatung wahrnehmen

    Sie können Ihren Konsum von Drogen, Alkohol, Glücksspiel oder sozialen Medien nicht mehr kontrollieren? Dann können Suchtberatungsstellen, vor Ort oder online, Ihnen und Ihren Angehörigen anonym und kostenlos helfen.

    Beschreibung

    Wenn Sie suchtkrank sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.

    Unabhängig von der Art Ihres Suchtproblems bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre Sucht Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.

    Die Suchtberatung steht Ihnen aber auch beratend zur Seite, wenn eine Ihnen nahestehende Person süchtig ist.

    Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?

    • Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
    • eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.

    Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.

    Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.

    Zuständigkeit

    In Rheinland-Pfalz gibt es 43 Suchtberatungsstellen und 16 Außenstellen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater, Fachkräfte der Sozialen Arbeit und der Psychologie. Sie können sich als direkt Betroffene, Angehörige und auch als Eltern an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln spezialisiert beziehungsweise halten auch Angebote für verhaltensbezogene Süchte (zum Beispiel Glücksspielsucht, Internetsucht) vor.

    Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Die Fachkräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Fachkräfte in Drogenberatungsstellen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

    Neben der Beratung vor Ort erhalten Sie auch auf digitalem Weg Rat und Unterstützung, zum Beispiel über die Online-Beratungsplattform "DigiSucht". Termine können telefonisch oder über "DigiSucht" vereinbart werden.

    Darüber hinaus gibt es an Schulen Beratungslehrkräfte für Suchtprävention. Das sind Lehrkräfte, die die Aufgabe haben, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- und Suchtproblemen zu helfen. Sie können bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen und geben Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15

    53518 Adenau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 36

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    ehemaliges AOK Gebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 23

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 12

    56651 Niederzissen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 7

    53489 Sinzig

    (gegenüber Bahnhof)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 59

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02636 9740-500

    Telefon Festnetz: 02636 9740101

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Telefon Festnetz: 02641 975-610

    Telefon Festnetz: 02641 975-660

    Telefon Festnetz: 02642 901966

    Telefon Festnetz: 02691 305320

    Fax: 02641 975-456

    Fax: 02641 975-699

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein Suchtproblem oder eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) am 13.03.24

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Unterstützung, Süchtig, Vermittlungshemmnis, Eingliederung, Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit, Bürgergeld, Glücksspiel, Suchtmittel, Cannabis, Arbeitssuchend, Vermittlung, Arbeitslosengeld, arbeitsuchend, Suchterkrankung, Alkohol, Beratung, Drogen, Wiedereinstieg, Sucht, arbeitslos

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)