Suchtberatung wahrnehmen
Sie können Ihren Konsum von Drogen, Alkohol, Glücksspiel oder sozialen Medien nicht mehr kontrollieren? Dann können Suchtberatungsstellen, vor Ort oder online, Ihnen und Ihren Angehörigen anonym und kostenlos helfen.
Beschreibung
Wenn Sie suchtkrank sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.
Unabhängig von der Art Ihres Suchtproblems bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre Sucht Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.
Die Suchtberatung steht Ihnen aber auch beratend zur Seite, wenn eine Ihnen nahestehende Person süchtig ist.
Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?
- Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
- eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.
Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.
Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.
Zuständigkeit
In Rheinland-Pfalz gibt es 43 Suchtberatungsstellen und 16 Außenstellen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater, Fachkräfte der Sozialen Arbeit und der Psychologie. Sie können sich als direkt Betroffene, Angehörige und auch als Eltern an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln spezialisiert beziehungsweise halten auch Angebote für verhaltensbezogene Süchte (zum Beispiel Glücksspielsucht, Internetsucht) vor.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Die Fachkräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Fachkräfte in Drogenberatungsstellen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Neben der Beratung vor Ort erhalten Sie auch auf digitalem Weg Rat und Unterstützung, zum Beispiel über die Online-Beratungsplattform "DigiSucht". Termine können telefonisch oder über "DigiSucht" vereinbart werden.
Darüber hinaus gibt es an Schulen Beratungslehrkräfte für Suchtprävention. Das sind Lehrkräfte, die die Aufgabe haben, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- und Suchtproblemen zu helfen. Sie können bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen und geben Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
Telefon Festnetz: 02641 975-660
Telefon Festnetz: 02642 901966
Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
Voraussetzungen
- Sie haben ein Suchtproblem oder eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) am 13.03.24
Stichwörter
Unterstützung, Süchtig, Vermittlungshemmnis, Eingliederung, Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit, Bürgergeld, Glücksspiel, Suchtmittel, Cannabis, Arbeitssuchend, Vermittlung, Arbeitslosengeld, arbeitsuchend, Suchterkrankung, Alkohol, Beratung, Drogen, Wiedereinstieg, Sucht, arbeitslos