Beratung zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Anspruch nehmen
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.
Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.
Dies betrifft beispielsweise:
- Cholera
- Diphtherie
- akute Virushepatitis
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Tollwut
- Tyhpus abdominalis
- Windpocken
Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dies sind in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schulärztlicher Dienst
Schulstraße 4
76756 Bellheim
Postanschrift
Hauptstr. 25
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr M. Schulte (Hygieneinspektor)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimE-Mail: m.schulte@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-4640
Fax: 07275 6170991
Herr Dr. C. Jestrabek (Fachbereichsleiter FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz)
Postanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: c.jestrabek@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-4500
Herr H. Magin (Hygieneinspektor)
Postanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: h.magin@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-462
Fax: 07274 53-15598
Frau Dr. A. Georgens (Stellvertretende Fachbereichsleitung des Fachbereichs 43 "Gesundheit-und Verbraucherschutz")
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimE-Mail: a.georgens@Kreis-Germersheim.de
Telefon mobil: 0170 2355302
Fax: 07274 53-15179
Herr R. Dietl (Hygieneinspektor)
Postanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: r.dietl@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-461
Frau S. Gabriel (Hygieneinspektorin)
Postanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: s.gabriel@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-463
Internet
Stadt Wörth am Rhein - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen.
Kontakt
Internet
Stadt Wörth am Rhein - Ordnungsverwaltung, Gewerbe
Adresse
Postanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:
- zur Verhinderung der Weiterverbreitung
- zu vorbeugenden Maßnahmen
- zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
- zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hygiene, Krankheit, Gesundheitsamt, Meldepflicht, Meldepflichtige Krankheiten, Impfektionskrankheiten, Wohnungshygiene, ansteckende Krankheit, Infektionsschutz