Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutzberatung

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
    Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

    Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.

    Dies betrifft beispielsweise:

    • Cholera
    • Diphtherie
    • akute Virushepatitis
    • Keuchhusten
    • Masern
    • Mumps
    • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
    • Tollwut
    • Tyhpus abdominalis
    • Windpocken

    Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

    Hinweise für Donnersbergkreis: Infektionsschutzberatung

    Eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Dazu arbeiten die Gesundheitsämter auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enge mit den Behörden, den Verantwortlichen im Gesundheitswesen, in den Gemeinschaftseinrichtungen und mit den Betroffenen zusammen.

    z. B. Impfen und Hygiene schützen - Bürgerinformation von Adenoviren bis Windpocken

    Informationen für Gemeinschaftseinrichtungen

    Empfehlungen für die Wiederzulassung nach Erkrankung - § 34 IfSG

    Infoblatt für Eltern zu den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes beim Auftreten von Infektionskrankheiten - § 34 IfSG

    Belehrung für die Beschäftigten - § 35 IfSG

    Informationen für Ärzte

    RKI Merkblätter - RKI Infektionskrankheiten

    Fragebogen -  Fragebogen für Ärzte, Hygiene und Medizinprodukte_neu.pdf

    KRINKO BfArM - KRINKO BfArM.pdf

    KRINKO Surveillance § 23 IfSG - KRINKO Surveillance §23.pdf

    KRINKO Erläuterungen zur Surveillance -  KRINKO Erläuterungen zur Surveillance.pdf

    KRINKO Prävention postoperativer Infektionen -  KRINKO Prävention postoperativer Infektionen.pdf

    KRINKO  Umsetzung § 23  IfSG -  KRINKO Umsetzung §23.pdf

    Meldeformulare:

    Meldepflichtige Krankheiten gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG

    Labormeldungen § 7 IfSG

    Borreliose-Meldebogen RLP

    Informationen für Beschäftigte beim Umgang mit Lebensmitteln

    siehe- Belehrung und Bescheinigung

    Infektionshygiene

    Infektionshygiene u. a. für Arztpraxen, stationäre Krankenhauseinrichtungen, Pflege und Altenheime, Einrichtungen der Schönheitspflege und Gemeinschaftseinrichtungen.

    - MRE-Netzwerk

    RKI - Krankenhaushygiene

    RKI - Infektionsprävention in Heimen und Pflegeeinrichtungen

    Zuständigkeit

    Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dies sind in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 2 Gesundheitsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Morschheimer Straße 9

    67292 Kirchheimbolanden

    Hausanschrift

    Morschheimer Straße 9

    67292 Kirchheimbolanden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06352 710-520

    Fax: 06352 710-232

    Telefon Festnetz: 06352 710-500

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    E-Mail: gesundheitsamt@donnersberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 22 Hygiene und Infektionsschutz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 80

    67285 Kirchheimbolanden

    Hausanschrift

    Morschheimer Straße 9

    67292 Kirchheimbolanden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06352 710-232

    Telefon Festnetz: 06352 710-500

    E-Mail: gesundheitsamt@donnersberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:

    • zur Verhinderung der Weiterverbreitung
    • zu vorbeugenden Maßnahmen
    • zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
    • zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Wohnungshygiene, Krankheit, Meldepflichtige Krankheiten, Gesundheitsamt, Impfektionskrankheiten, ansteckende Krankheit, Hygiene, Infektionsschutz, Meldepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English