Infektionsschutzberatung
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.
Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.
Dies betrifft beispielsweise:
- Cholera
- Diphtherie
- akute Virushepatitis
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Tollwut
- Tyhpus abdominalis
- Windpocken
Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesundheitsrechtlichen Bestimmungen und der Anforderungen der Hygiene mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Bevölkerung zu vermeiden oder zu beseitigen, in folgenden Bereichen:
- in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, in denen durch medizinische, pflegerische oder sonstige Hilfeleistungen Krankheiten oder Behinderungen festgestellt, geheilt oder gelindert werden,
- in Blutspendeeinrichtungen und bei Blutspendeterminen,
- in Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens mit Ausnahme der Rettungsleitstellen, sowie in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes,
- in Schulen und sonstigen Kinder- und Jugend-Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Kinderheimen,
- in Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung,
- in Einrichtungen des Kur- und Heilbäderwesens sowie von Heilquellen,
- in Gast- und Beherbergungsstätten sowie auf Camping- und Zeltplätzen,
- in Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege,
- in öffentlich zugänglichen Sportstätten, Bädern und Badestellen sowie auf Kinderspielplätzen,
- in Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofwesens,
- in Häfen- und Flughäfen,
- auf Jahrmärkten und Messen sowie bei sonstigen Großveranstaltungen,
- bei sonstigen Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen, an die vergleichbare Anforderungen zu stellen sind.
- Ermittlung und Beratung bei knapp 50 übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (z. B. bei Infektionen mit Salmonellen, Hepatitis usw.).
- Überwachung der Hygiene in Kinder- und Jugend-Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen), in Heimeinrichtungen (Alten- und Pflegeheime), in Krankenhäusern und ambulanten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, Blutspendeeinrichtungen sowie Wohnungshygiene (z. B. Schimmelbefall) und Ortshygiene (z.B. Friedhöfe).
- Trinkwasserüberwachung der öffentlichen Wasserversorgung sowie Einzel- und Eigenwasserversorgungen. Überwachung öffentlicher Trinkwasserabgabe in Kindergärten, Schulen, Heimen, Krankenhäusern, im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe, in Bürgerhäusern usw..
- Badewasserüberwachung in Badegewässern und Schwimmbädern.
- Ermittlung, Untersuchung und Beratung bei Tuberkulose (klassische Tuberkulosefürsorge).
- Kostenlose anonyme Beratung und Untersuchung in unseren HIV/ AIDS-Sprechstunden
Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesundheitsrechtlichen Bestimmungen und der Anforderungen der Hygiene mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Bevölkerung zu vermeiden oder zu beseitigen, in folgenden Bereichen:
- in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, in denen durch medizinische, pflegerische oder sonstige Hilfeleistungen Krankheiten oder Behinderungen festgestellt, geheilt oder gelindert werden,
- in Blutspendeeinrichtungen und bei Blutspendeterminen,
- in Einrichtungen des Rettungs- und Krankentransportwesens mit Ausnahme der Rettungsleitstellen, sowie in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes,
- in Schulen und sonstigen Kinder- und Jugend-Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Kinderheimen,
- in Anlagen zur Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung,
- in Einrichtungen des Kur- und Heilbäderwesens sowie von Heilquellen,
- in Gast- und Beherbergungsstätten sowie auf Camping- und Zeltplätzen,
- in Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege,
- in öffentlich zugänglichen Sportstätten, Bädern und Badestellen sowie auf Kinderspielplätzen,
- in Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofwesens,
- in Häfen- und Flughäfen,
- auf Jahrmärkten und Messen sowie bei sonstigen Großveranstaltungen,
- bei sonstigen Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen, an die vergleichbare Anforderungen zu stellen sind.
- Ermittlung und Beratung bei knapp 50 übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (z. B. bei Infektionen mit Salmonellen, Hepatitis usw.).
- Überwachung der Hygiene in Kinder- und Jugend-Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen), in Heimeinrichtungen (Alten- und Pflegeheime), in Krankenhäusern und ambulanten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, Blutspendeeinrichtungen sowie Wohnungshygiene (z. B. Schimmelbefall) und Ortshygiene (z.B. Friedhöfe).
- Trinkwasserüberwachung der öffentlichen Wasserversorgung sowie Einzel- und Eigenwasserversorgungen. Überwachung öffentlicher Trinkwasserabgabe in Kindergärten, Schulen, Heimen, Krankenhäusern, im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe, in Bürgerhäusern usw..
- Badewasserüberwachung in Badegewässern und Schwimmbädern.
- Ermittlung, Untersuchung und Beratung bei Tuberkulose (klassische Tuberkulosefürsorge).
- Kostenlose anonyme Beratung und Untersuchung in unseren HIV/ AIDS-Sprechstunden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dies sind in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich! Öffnungszeiten Montag:         08:30 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag:       08:30 Uhr - 13:00 Uhr Mittwoch:      08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag:   08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag:           08:30 Uhr - 12:00 Uhr Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Am 31.10.2024 können nur Beratungen, jedoch keine Blutentnahmen stattfinden.  Sozialpsychiatrischer Dienst   Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG) Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie,    ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig. Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten. Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung   (externer Link)   an.
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt-neustadt@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-7070
Fax: 06322 961-87070
Kontaktperson
Frau Dr. Silke Basenach (Abteilungsleitung - Gesundheitsamt)
Herr Kai-Uwe Brandt (Hygienekontrolleur)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-7103
E-Mail: Kai-Uwe.Brandt@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-7320
Internet
Weitere Informationen
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:
- zur Verhinderung der Weiterverbreitung
- zu vorbeugenden Maßnahmen
- zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
- zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ansteckende Krankheit, Meldepflicht, Gesundheitsamt, Krankheit, Hygiene, Impfektionskrankheiten, Wohnungshygiene, Meldepflichtige Krankheiten, Infektionsschutz