Infektionsschutzberatung
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.
Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.
Dies betrifft beispielsweise:
- Cholera
- Diphtherie
- akute Virushepatitis
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Tollwut
- Tyhpus abdominalis
- Windpocken
Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dies sind in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit
Beschreibung
"Gesundheit - im Sinne des Wohlbefindens von Körper, Geist und Seele- ist das höchste Gut des Menschen." Einrichtungen und Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit und ihrer bestmöglichen Wiederherstellung (Prävention) sollen maßgeblich dazu beitragen. Deshalb ist Prävention auf unterschiedlichen Ebenen ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes:
Diese Maßnahmen sollen das Auftreten einer Erkrankung oder anderer gesundheitlicher Störungen verhindern, durch Früherkennung und geeignete Behandlungsschritte die Entstehung einer Erkrankung möglichst frühzeitig erkennen und durch Behandlung den Verlauf günstig beeinflussen oder, bei bereits erkrankten Menschen, Rückfälle und Entwicklungen zu einer chronischen Krankheit verhindern.
Der öffentliche Gesundheitsdienst hat hier verschiedene Aufgaben oder hält Angebote vor. Beispiele hierfür sind die Förderung der Kindergesundheit, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Erkrankungen, Impfungen, Beratung und Betreuung bei psychischen Erkrankungen und Behinderungen oder die Trinkwasserüberwachung.
Adresse
Postanschrift
Kurfürstenstraße 67
54516 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jörg Fewinger
Postanschrift
Kurfürstenstraße 67
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: 06571 14-2503
Telefon Festnetz: 06571 14-2457
E-Mail: Hygiene@Bernkastel-Wittlich.de
Frau Marion Thies
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 67
54516 Wittlich
Fax: 06571 14-2503
Telefon Festnetz: 06571 14-2359
E-Mail: Hygiene@Bernkastel-Wittlich.de
Herr Frank Thomas
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 67
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2449
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: Hygiene@Bernkastel-Wittlich.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:
- zur Verhinderung der Weiterverbreitung
- zu vorbeugenden Maßnahmen
- zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
- zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Meldepflichtige Krankheiten, ansteckende Krankheit, Krankheit, Wohnungshygiene, Infektionsschutz, Gesundheitsamt, Hygiene, Impfektionskrankheiten, Meldepflicht