Infektionsschutzberatung
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.
Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.
Dies betrifft beispielsweise:
- Cholera
- Diphtherie
- akute Virushepatitis
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Tollwut
- Tyhpus abdominalis
- Windpocken
Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Wir bitten Sie, meldepflichtige Infektionskrankheiten an die Meldeadresse referat72@rhein-lahn.rlp.de zu senden.
- Meldebogen für Ärzte bei Borreliose.pdf
- Meldebogen für Ärzte bei Borreliose.docx
- § 6 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- RLK Arztmeldebogen_April_2023 LUA ausfüllbar.docx
- RLK Arztmeldebogen_April_2023 LUA ausdruckbar.pdf
Wir bitten Sie, meldepflichtige Infektionskrankheiten an die Meldeadresse referat72@rhein-lahn.rlp.de zu senden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dies sind in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Anne Breithaupt
Besucheranschrift
E-Mail: anne.breithaupt@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-366
Fax: 02603 972-6366
Frau Margit Hillen
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6596
Telefon Festnetz: 02603 972-596
E-Mail: margit.hillen@rhein-lahn.rlp.de
Frau Samira Meiers
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6488
E-Mail: samira.meiers@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-488
Herr Marco Ockenfels
Frau Nicole Petmecky
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-189
E-Mail: nicole.petmecky@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6189
Frau Monika Wilhelmi
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:
- zur Verhinderung der Weiterverbreitung
- zu vorbeugenden Maßnahmen
- zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
- zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gesundheitsamt, Meldepflichtige Krankheiten, Infektionsschutz, ansteckende Krankheit, Impfektionskrankheiten, Meldepflicht, Hygiene, Wohnungshygiene, Krankheit