Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutzberatung

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
    Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

    Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.

    Dies betrifft beispielsweise:

    • Cholera
    • Diphtherie
    • akute Virushepatitis
    • Keuchhusten
    • Masern
    • Mumps
    • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
    • Tollwut
    • Tyhpus abdominalis
    • Windpocken

    Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dies sind in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Seuchenschutz, Umwelthygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Malzdürre 7

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 71 - Seuchenschutz, Umwelthygiene

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:

    • zur Verhinderung der Weiterverbreitung
    • zu vorbeugenden Maßnahmen
    • zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
    • zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 71 - Seuchenschutz, Umwelthygiene

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Wohnungshygiene, Krankheit, Meldepflichtige Krankheiten, Gesundheitsamt, Impfektionskrankheiten, ansteckende Krankheit, Hygiene, Infektionsschutz, Meldepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English