Impfen
Beschreibung
Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.
Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/ Ihren Arzt oder durch das zuständige Gesundheitsamt auf.
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder an das für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2434
Telefon Festnetz: 06571 14-2451
Fax: 06571 14-2503
Kontaktperson
Frau Regina-Maria Sorg (Ärztin)
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: 06571 14-2503
Telefon Festnetz: 06571 14-2124
Herr Dr. Hans-Christoph Schlichting (Amtsarzt)
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
E-Mail: Hans-Christoph.Schlichting@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2459
Frau Tatiana Winter
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
E-Mail: Tatiana.Winter@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-2503
Telefon Festnetz: 06571 14-2434
Frau Iris Grewenig (Ärztin)
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
E-Mail: gesundheitsamt@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2455
Fax: 06571 14-2503
Frau Brigitte Schmitt (Ärztin)
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2462
Fax: 06571 14-2503
Frau Carmen Faber-Rohr
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: gesundheitsamt@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2451
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sowie der Impfkommission Rheinland-Pfalz aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen. Auch viele Gesundheitsämter bieten neben der Beratung kostenlos Impfungen an.
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
Reiseimpfungen und Reisemedizin
Darüber hinaus können wegen Urlaubsreisen weitere Impfungen sinnvoll und erforderlich sein (z.B. FSME, Hepatitis A + B, Pneumokokken, Meningokokken, Influenza, Cholera, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Tollwut, Typhus). Reiseimpfungen hängen von verschiedenen Faktoren ab: z.B. Reiseland, -ziel, -route, -zeitraum, klimatische Verhältnisse, Impfvorschriften, individuelles Verhalten, persönlicher Gesundheitszustand, akute und/oder chronische Erkrankungen, Medikamente, Unterkunftsart und hygienische Verhältnisse, Hotel- oder Rucksackreise etc.
Vor allem im tropischen Klima besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Insbesondere eine Malaria-Prophylaxe oder eine Gelbfieberimpfung kann bei vielen Reisen sinnvoll sein. Gelbfieberimpfungen werden bei Reisen in verschiedene Gebiete Afrikas und Südamerikas empfohlen, da Gelbfieber dort weit verbreitet ist. Wegen der Übertragung z.B. durch Mückenstiche besteht eine hohe Ansteckungsgefahr. Die Erkrankung endet oft tödlich, eine Gelbfieberimpfung schützt.
Einige Länder verlangen bereits vor der Einreise den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften müssen Gelbfieberimpfstellen staatlich zugelassen sein. Durch Bescheide des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung besteht beim Gesundheitsamt Wittlich mit Amtsarzt Dr. Schlichting die einzige Gelbfieberimpfstelle im Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Da die Malariaprophylaxe und zahlreiche Impfungen ein Mindestalter voraussetzen, raten wir von Fernreisen mit kleinen Kindern ab. Daher bieten wir reisemedizinische Impfungen erst ab einem Alter ab dem vollendeten 2. Lebensjahr an.
Informieren Sie sich rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn über empfohlene oder vorgeschriebene Impfungen für Ihre Reise und lassen Sie sich entsprechend ärztlich beraten.
Neben den STIKO-Empfehlungen informiert auch das Auswärtige Amt in seinen Länderinformationen über Gesundheitsrisiken und Impfempfehlungen für verschiedene Länder.
Arbeitsmedizinische Schutzimpfungen
Weiterhin können Impfungen auf Grund arbeitsbedingter Infektionsgefahren erforderlich werden. Diese fallen in die Verantwortung des Arbeitgebers nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der nach einer Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinisch den erforderlichen Impfbedarf abzuklären hat. Daher trägt der Arbeitgeber auch die Kosten für beruflich bedingte Arbeitsschutzimpfungen. Arbeitsschutzimpfungen können z.B. bei Beschäftigten in Laboratorien, in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, bei Kanal-/Klärwerksarbeitern, Vollzugspersonal, Arbeitern in Land-/Forstwirtschaft (z.B. FSME-Impfung) oder Jagd-/Forst-/Veterinärpersonal (z.B. Tollwut-Impfung) erforderlich werden. Lassen Sie dies am besten durch Ihren Arbeits-/Betriebsmediziner abklären.
Kosten
Die Kosten für Schutzimpfungen, die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf der Grundlage der Impfempfehlungen der STIKO vorgesehen sind, sind i.d.R. Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher direkt zwischen den Vertrags-/Kassenärzten und der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Eine Abrechnung von Impfungen, die beim Gesundheitsamt durchgeführt werden, direkt mit den Krankenkassen ist leider nicht möglich, da wir nicht an der Kassenärztlichen bzw. Regelversorgung teilnehmen. Daher müssen auch die Kosten für o.g. Impfungen hier immer privat gezahlt werden; eine Kosterstattung ist dann von den Geimpften selbst mit der Krankenkasse abzuklären. Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte gelten z.T. andere Regelungen. Für alle gilt jedoch, dass eine vorherige Klärung, ob unsere Kosten von Ihren gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen bzw. von der Beihilfestelle übernommen werden, sinnvoll und zu empfehlen ist.
Impfungen, die aus Gründen privater Reisen erforderlich werden, gehören i.d.R. nicht zum Leistungsumfang der Krankenversicherung. Zwischenzeitlich bieten viele Krankenkassen Kostenerstattungen auf freiwilliger Basis auch für Reiseimpfungen an. Hier gelten jedoch bei jeder Kasse andere Bestimmungen. Daher empfiehlt es sich im Vorfeld bei der eigenen Krankenversicherung oder Beihilfestelle nachzufragen, ob eine Kostenübernahme erfolgt. Sofern bei uns Impfungen oder Impfberatungen erfolgen, so werden diese stets als Privatleistung in Rechnung gestellt und müssen hier bezahlt werden. Ob anschließend eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung/Beihilfe erfolgen kann, können wir nicht sagen. Daher empfiehlt es sich, sich vorab entsprechend zu informieren.
Der Fachbereich Gesundheit rechnet Impfkosten nach den Gebührensätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Privatleistung oder nach Bestimmungen des Besonderen Gebührenverzeichnisses der Gesundheitsverwaltung Rheinland-Pfalz ab. Zu den Kosten für die Impfung/Impfberatung kommen die Kosten für die benötigten Impfstoffe hinzu; hier geben wir nur unsere Bezugskosten als Auslagen an Sie weiter.
Impfungen und Impfberatung – Ihre Ansprechpartner
Impfungen sowie Information und Beratung zu empfohlenen Impfungen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, Ihrem Kinder- und Jugendarzt sowie beim Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erhalten. Die Ärzte beraten Sie auch bei Bedenken oder Vorbehalten gegen Impfungen. Bringen Sie zu ärztlichen Impfberatungen immer Ihren Impfpass mit.
Neben persönlicher Beratung und Impfung halten wir auch vielfältige Informationsmaterialien zu unterschiedlichen Impfungen bereit. Gerne beraten wir Sie zu öffentlich und reisemedizinisch empfohlenen Impfungen inkl. Gelbfieberimpfung sowie zu allen Fragen rund um reisebedingte Gesundheitsgefahren und reisemedizinischer Vorsorge.
Reiseimpfungen und Reisemedizin
Darüber hinaus können wegen Urlaubsreisen weitere Impfungen sinnvoll und erforderlich sein (z.B. FSME, Hepatitis A + B, Pneumokokken, Meningokokken, Influenza, Cholera, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Tollwut, Typhus). Reiseimpfungen hängen von verschiedenen Faktoren ab: z.B. Reiseland, -ziel, -route, -zeitraum, klimatische Verhältnisse, Impfvorschriften, individuelles Verhalten, persönlicher Gesundheitszustand, akute und/oder chronische Erkrankungen, Medikamente, Unterkunftsart und hygienische Verhältnisse, Hotel- oder Rucksackreise etc.
Vor allem im tropischen Klima besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Insbesondere eine Malaria-Prophylaxe oder eine Gelbfieberimpfung kann bei vielen Reisen sinnvoll sein. Gelbfieberimpfungen werden bei Reisen in verschiedene Gebiete Afrikas und Südamerikas empfohlen, da Gelbfieber dort weit verbreitet ist. Wegen der Übertragung z.B. durch Mückenstiche besteht eine hohe Ansteckungsgefahr. Die Erkrankung endet oft tödlich, eine Gelbfieberimpfung schützt.
Einige Länder verlangen bereits vor der Einreise den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften müssen Gelbfieberimpfstellen staatlich zugelassen sein. Durch Bescheide des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung besteht beim Gesundheitsamt Wittlich mit Amtsarzt Dr. Schlichting die einzige Gelbfieberimpfstelle im Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Da die Malariaprophylaxe und zahlreiche Impfungen ein Mindestalter voraussetzen, raten wir von Fernreisen mit kleinen Kindern ab. Daher bieten wir reisemedizinische Impfungen erst ab einem Alter ab dem vollendeten 2. Lebensjahr an.
Informieren Sie sich rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn über empfohlene oder vorgeschriebene Impfungen für Ihre Reise und lassen Sie sich entsprechend ärztlich beraten.
Neben den STIKO-Empfehlungen informiert auch das Auswärtige Amt in seinen Länderinformationen über Gesundheitsrisiken und Impfempfehlungen für verschiedene Länder.
Arbeitsmedizinische Schutzimpfungen
Weiterhin können Impfungen auf Grund arbeitsbedingter Infektionsgefahren erforderlich werden. Diese fallen in die Verantwortung des Arbeitgebers nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der nach einer Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinisch den erforderlichen Impfbedarf abzuklären hat. Daher trägt der Arbeitgeber auch die Kosten für beruflich bedingte Arbeitsschutzimpfungen. Arbeitsschutzimpfungen können z.B. bei Beschäftigten in Laboratorien, in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, bei Kanal-/Klärwerksarbeitern, Vollzugspersonal, Arbeitern in Land-/Forstwirtschaft (z.B. FSME-Impfung) oder Jagd-/Forst-/Veterinärpersonal (z.B. Tollwut-Impfung) erforderlich werden. Lassen Sie dies am besten durch Ihren Arbeits-/Betriebsmediziner abklären.
Kosten
Die Kosten für Schutzimpfungen, die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf der Grundlage der Impfempfehlungen der STIKO vorgesehen sind, sind i.d.R. Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher direkt zwischen den Vertrags-/Kassenärzten und der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Eine Abrechnung von Impfungen, die beim Gesundheitsamt durchgeführt werden, direkt mit den Krankenkassen ist leider nicht möglich, da wir nicht an der Kassenärztlichen bzw. Regelversorgung teilnehmen. Daher müssen auch die Kosten für o.g. Impfungen hier immer privat gezahlt werden; eine Kosterstattung ist dann von den Geimpften selbst mit der Krankenkasse abzuklären. Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte gelten z.T. andere Regelungen. Für alle gilt jedoch, dass eine vorherige Klärung, ob unsere Kosten von Ihren gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen bzw. von der Beihilfestelle übernommen werden, sinnvoll und zu empfehlen ist.
Impfungen, die aus Gründen privater Reisen erforderlich werden, gehören i.d.R. nicht zum Leistungsumfang der Krankenversicherung. Zwischenzeitlich bieten viele Krankenkassen Kostenerstattungen auf freiwilliger Basis auch für Reiseimpfungen an. Hier gelten jedoch bei jeder Kasse andere Bestimmungen. Daher empfiehlt es sich im Vorfeld bei der eigenen Krankenversicherung oder Beihilfestelle nachzufragen, ob eine Kostenübernahme erfolgt. Sofern bei uns Impfungen oder Impfberatungen erfolgen, so werden diese stets als Privatleistung in Rechnung gestellt und müssen hier bezahlt werden. Ob anschließend eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung/Beihilfe erfolgen kann, können wir nicht sagen. Daher empfiehlt es sich, sich vorab entsprechend zu informieren.
Der Fachbereich Gesundheit rechnet Impfkosten nach den Gebührensätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Privatleistung oder nach Bestimmungen des Besonderen Gebührenverzeichnisses der Gesundheitsverwaltung Rheinland-Pfalz ab. Zu den Kosten für die Impfung/Impfberatung kommen die Kosten für die benötigten Impfstoffe hinzu; hier geben wir nur unsere Bezugskosten als Auslagen an Sie weiter.
Impfungen und Impfberatung - Ihre Ansprechpartner
Impfungen sowie Information und Beratung zu empfohlenen Impfungen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, Ihrem Kinder- und Jugendarzt sowie beim Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erhalten. Die Ärzte beraten Sie auch bei Bedenken oder Vorbehalten gegen Impfungen. Bringen Sie zu ärztlichen Impfberatungen immer Ihren Impfpass mit.
Neben persönlicher Beratung und Impfung halten wir auch vielfältige Informationsmaterialien zu unterschiedlichen Impfungen bereit. Gerne beraten wir Sie zu öffentlich und reisemedizinisch empfohlenen Impfungen inkl. Gelbfieberimpfung sowie zu allen Fragen rund um reisebedingte Gesundheitsgefahren und reisemedizinischer Vorsorge.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Impfung, Infektionsschutz, Gelbfieber