Impfung Beratung

    Impfen

    Beschreibung

    Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

    Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/ Ihren Arzt oder durch das zuständige Gesundheitsamt auf.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder an das für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 67

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 14-2434

    Fax: 06571 14-2503

    Telefon Festnetz: 06571 14-2451

    E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Praxisfinder der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sowie der Impfkommission Rheinland-Pfalz aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen. Auch viele Gesundheitsämter bieten neben der Beratung kostenlos Impfungen an.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich

    Reiseimpfungen und Reisemedizin

    Darüber hinaus können wegen Urlaubsreisen weitere Impfungen sinnvoll und erforderlich sein (z.B. FSME, Hepatitis A + B, Pneumokokken, Meningokokken, Influenza, Cholera, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Tollwut, Typhus). Reiseimpfungen hängen von verschiedenen Faktoren ab: z.B. Reiseland, -ziel, -route, -zeitraum, klimatische Verhältnisse, Impfvorschriften, individuelles Verhalten, persönlicher Gesundheitszustand, akute und/oder chronische Erkrankungen, Medikamente, Unterkunftsart und hygienische Verhältnisse, Hotel- oder Rucksackreise etc.

    Vor allem im tropischen Klima besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Insbesondere eine Malaria-Prophylaxe oder eine Gelbfieberimpfung kann bei vielen Reisen sinnvoll sein. Gelbfieberimpfungen werden bei Reisen in verschiedene Gebiete Afrikas und Südamerikas empfohlen, da Gelbfieber dort weit verbreitet ist. Wegen der Übertragung z.B. durch Mückenstiche besteht eine hohe Ansteckungsgefahr. Die Erkrankung endet oft tödlich, eine Gelbfieberimpfung schützt.

    Einige Länder verlangen bereits vor der Einreise den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften müssen Gelbfieberimpfstellen staatlich zugelassen sein. Durch Bescheide des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung besteht beim Gesundheitsamt Wittlich mit Amtsarzt Dr. Schlichting die einzige Gelbfieberimpfstelle im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

    Da die Malariaprophylaxe und zahlreiche Impfungen ein Mindestalter voraussetzen, raten wir von Fernreisen mit kleinen Kindern ab. Daher bieten wir reisemedizinische Impfungen erst ab einem Alter ab dem vollendeten 2. Lebensjahr an.

    Informieren Sie sich rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn über empfohlene oder vorgeschriebene Impfungen für Ihre Reise und lassen Sie sich entsprechend ärztlich beraten.

    Neben den STIKO-Empfehlungen informiert auch das Auswärtige Amt in seinen Länderinformationen über Gesundheitsrisiken und Impfempfehlungen für verschiedene Länder.

    Arbeitsmedizinische Schutzimpfungen

    Weiterhin können Impfungen auf Grund arbeitsbedingter Infektionsgefahren   erforderlich werden. Diese fallen in die Verantwortung des Arbeitgebers nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der nach einer   Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinisch den erforderlichen Impfbedarf abzuklären hat. Daher trägt der Arbeitgeber auch die Kosten für   beruflich bedingte Arbeitsschutzimpfungen. Arbeitsschutzimpfungen können  z.B. bei Beschäftigten in Laboratorien, in Gesundheits- und   Sozialeinrichtungen, bei Kanal-/Klärwerksarbeitern, Vollzugspersonal,   Arbeitern in Land-/Forstwirtschaft (z.B. FSME-Impfung) oder   Jagd-/Forst-/Veterinärpersonal (z.B. Tollwut-Impfung) erforderlich   werden. Lassen Sie dies am besten durch Ihren Arbeits-/Betriebsmediziner  abklären.

    Kosten

    Die Kosten für Schutzimpfungen, die in der  Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf der Grundlage  der Impfempfehlungen der STIKO vorgesehen sind, sind i.d.R. Leistungen  der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher direkt zwischen den   Vertrags-/Kassenärzten und der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.   Eine Abrechnung von Impfungen, die beim Gesundheitsamt durchgeführt   werden, direkt mit den Krankenkassen ist leider nicht möglich, da wir   nicht an der Kassenärztlichen bzw. Regelversorgung teilnehmen. Daher   müssen auch die Kosten für o.g. Impfungen hier immer privat gezahlt   werden; eine Kosterstattung ist dann von den Geimpften selbst mit der   Krankenkasse abzuklären. Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte gelten z.T. andere Regelungen. Für alle gilt jedoch, dass eine vorherige  Klärung, ob unsere Kosten von Ihren gesetzlichen oder privaten  Krankenversicherungen bzw. von der Beihilfestelle übernommen werden,  sinnvoll und zu empfehlen ist.

    Impfungen, die aus Gründen privater Reisen   erforderlich werden, gehören i.d.R. nicht zum Leistungsumfang der   Krankenversicherung. Zwischenzeitlich bieten viele Krankenkassen   Kostenerstattungen auf freiwilliger Basis auch für Reiseimpfungen an.   Hier gelten jedoch bei jeder Kasse andere Bestimmungen. Daher empfiehlt es sich im Vorfeld bei der eigenen Krankenversicherung oder   Beihilfestelle nachzufragen, ob eine Kostenübernahme erfolgt. Sofern bei  uns Impfungen oder Impfberatungen erfolgen, so werden diese stets als Privatleistung in Rechnung gestellt und müssen hier bezahlt werden. Ob anschließend eine Kostenerstattung durch die   Krankenversicherung/Beihilfe erfolgen kann, können wir nicht sagen.   Daher empfiehlt es sich, sich vorab entsprechend zu informieren.

    Der Fachbereich Gesundheit rechnet  Impfkosten nach den Gebührensätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)  als Privatleistung oder nach Bestimmungen des Besonderen   Gebührenverzeichnisses der Gesundheitsverwaltung Rheinland-Pfalz ab. Zu den Kosten für die Impfung/Impfberatung kommen die Kosten für die   benötigten Impfstoffe hinzu; hier geben wir nur unsere Bezugskosten als Auslagen an Sie weiter.

    Impfungen und Impfberatung - Ihre Ansprechpartner

    Impfungen sowie Information und Beratung zu  empfohlenen Impfungen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, Ihrem Kinder- und  Jugendarzt sowie beim Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung  Bernkastel-Wittlich erhalten. Die Ärzte beraten Sie auch bei Bedenken  oder Vorbehalten gegen Impfungen. Bringen Sie zu ärztlichen  Impfberatungen immer Ihren Impfpass mit.

    Neben persönlicher Beratung und Impfung  halten wir auch vielfältige Informationsmaterialien zu unterschiedlichen  Impfungen bereit. Gerne beraten wir Sie zu öffentlich und  reisemedizinisch empfohlenen Impfungen inkl. Gelbfieberimpfung sowie zu  allen Fragen rund um reisebedingte Gesundheitsgefahren und  reisemedizinischer Vorsorge.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Infektionsschutz, Gelbfieber, Impfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de