Gesundheitshilfe
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Beschreibung
Leistungen der Hilfen zur Gesundheit im Rahmen der Sozialhilfe können bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit und bei Vorliegen weiterer persönlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen gewährt werden. Je nach Hilfebedarf kommen folgende Leistungen in Betracht:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe,
- Hilfe bei Krankheit,
- Hilfe zur Familienplanung,
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
- Hilfe bei Sterilisation.
Die Hilfen zur Gesundheit sind nachrangig gegenüber möglichen Leistungsansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, insbesondere gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und gegenüber der vertraglichen Absicherung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung. Eine umfassende und einzelfallbezogene Beratung gewährleisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Trägers der Sozialhilfe (Sozialamt).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bitburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 15 64
54625 Bitburg
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Soziale Hilfen (Fachbereich 13-01)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beate Kesse
Internet
Stadt Bitburg - Team 2.3 - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mechthild Conti
Postanschrift
Rathausplatz 3-4
54634 Bitburg
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-290
Telefon Festnetz: +49 6561 94506-60
E-Mail: conti.m@stadt.bitburg.de
Frau Regina Diring
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-290
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-233
E-Mail: Diring.R@stadt.bitburg.de
Frau Monika Niederprüm
Postanschrift
Rathausplatz 3-4
54634 Bitburg
Telefon Festnetz: +49 6561 94506-61
Fax: +49 6561 6001-290
E-Mail: niederpruem.m@stadt.bitburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
- Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
- Personalausweis oder Pass
- Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
- erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.
Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.
Fristen
Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.07.2020
Stichwörter
Krankenhilfe, Behandlungsschein