Gesundheitshilfe
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Beschreibung
Leistungen der Hilfen zur Gesundheit im Rahmen der Sozialhilfe können bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit und bei Vorliegen weiterer persönlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen gewährt werden. Je nach Hilfebedarf kommen folgende Leistungen in Betracht:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe,
- Hilfe bei Krankheit,
- Hilfe zur Familienplanung,
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
- Hilfe bei Sterilisation.
Die Hilfen zur Gesundheit sind nachrangig gegenüber möglichen Leistungsansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, insbesondere gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und gegenüber der vertraglichen Absicherung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung. Eine umfassende und einzelfallbezogene Beratung gewährleisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Trägers der Sozialhilfe (Sozialamt).
zuständige Stelle
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team "Krankenhilfe"
Tel.: 0261/108-770
E-Mail: krankenhilfe@kvmyk.de
Team "Krankenhilfe"
Tel.: 0261/108-770
E-Mail: krankenhilfe@kvmyk.de
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.95 / Soziale Grundleistungen SGB XII, Bildung und Teilhabe, Asylwesen
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Herr Christian Engers
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: christian.engers@kvmyk.de
Fax: 0261 1088-443
Telefon Festnetz: 0261 108-443
Frau Sandra Geisen
Herr Marco Henn
Hilfen zur Gesundheit
Frau Gabriele Jaspersen
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 0261 1088-362
E-Mail: gabriele.jaspersen@kvmyk.de
Telefon Festnetz: 0261 108-362
Herr Nikolle Ramaj
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: nikolle.ramaj@kvmyk.de
Fax: 0261 1088283
Telefon Festnetz: 0261 108-283
Frau Ursula Müller
Internet
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 3 - Teilgebiet 3.1 - Soziales / Schulen / Wirtschaftsförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
- WFG
- Soziales
- Schulen / Schulsozialarbeit
- Kinder-/ Jugend
- Zukunftsbüro
- Stadt und Dorferneuerung
- Hallenbelegung
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
- Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
- Personalausweis oder Pass
- Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
- erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.
Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.
Fristen
Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.07.2020
Stichwörter
Behandlungsschein, Krankenhilfe