Gesundheitshilfe
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Beschreibung
Leistungen der Hilfen zur Gesundheit im Rahmen der Sozialhilfe können bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit und bei Vorliegen weiterer persönlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen gewährt werden. Je nach Hilfebedarf kommen folgende Leistungen in Betracht:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe,
- Hilfe bei Krankheit,
- Hilfe zur Familienplanung,
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
- Hilfe bei Sterilisation.
Die Hilfen zur Gesundheit sind nachrangig gegenüber möglichen Leistungsansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, insbesondere gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und gegenüber der vertraglichen Absicherung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung. Eine umfassende und einzelfallbezogene Beratung gewährleisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Trägers der Sozialhilfe (Sozialamt).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 2/3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rita Anker-Budweg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2671 608-108
Fax: +49 2671 608-88108
E-Mail: rita.anker-budweg@vgcochem.de
Frau Susann Lüdke
Besucheranschrift
Fax: +49 2671 608-88213
Telefon Festnetz: +49 2671 608-213
E-Mail: susann.luedke@vgcochem.de
Frau Tatjana Sturm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2671 608-150
E-Mail: tatjana.sturm@vgcochem.de
Fax: +49 2671 608-88150
Frau Andrea Scheuren
Hausanschrift
Fax: +49 2671 608-88106
E-Mail: andrea.scheuren@vgcochem.de
Telefon Festnetz: +49 2671 608-106
Internet
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Soziale Hilfen"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Soziale Sicherung"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
E-Mail: afbg@ochem-zell.de
E-Mail: bafoeg@cochem-zell.de
E-Mail: sozialesicherung@cochem-zell.de
E-Mail: teilhabepanung@cochem-zell.de
E-Mail: wohngeldbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 61-364
Fax: 02671 61-111
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
- Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
- Personalausweis oder Pass
- Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
- erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.
Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.
Fristen
Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.07.2020
Stichwörter
Behandlungsschein, Krankenhilfe