Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit beantragen
Sie möchten sich weiterbilden oder fortbilden? Dann können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist die Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub genannt.
Als Beschäftigte/r haben Sie in Rheinland-Pfalz einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von Ihrer Arbeit, wenn Sie eine Weiterbildung in Anspruch nehmen möchten. Bei einer 5 Tage-Arbeitswoche haben Sie Anspruch auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades/gerades Kalenderjahr, beispielsweise 2025/2026 und 2027/2028). Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich Ihr Anspruch entsprechend.
Als Auszubildende/r haben Sie einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für die Beantragung von Bildungsfreistellung an Ihren Arbeitgeber.
Ansprechpartner
Für Jockgrim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Einen Antragsvordruck finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung.
Voraussetzungen
Wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen wollen, beachten Sie nachfolgende Voraussetzungen:
- das Arbeitsverhältnis beziehungsweise Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten,
- Ihr Arbeitgeber hat mindestens fünf Beschäftigte,
- eine Freistellung kann von Ihrem Arbeitgeber aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen für den vorgesehenen Zeitpunkt abgelehnt werden,
- es handelt sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie wählen eine anerkannte Bildungsveranstaltung aus und melden sich dort an
- Sie beantragen schriftlich eine Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber
- Nach Beendigung der Maßnahme legen Sie Ihre Teilnahmebestätigung bei Ihrem Arbeitgeber vor
Fristen
Als Beschäftigte/r müssen Sie die Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung, also dem ersten Freistellungstag, schriftlich beantragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung oder auf der Internetseite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MASTD am 19.11.2024
Stichwörter
Weiterbildungsurlaub, bezahlte Freistellung, Bildungsfreistellung, Freistellungsanspruch, Fortbildungsurlaub , Berufsbildung, Bildungsfreistellung, Weiterbildung