Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Beschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternschaft
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
Verbandsgemeinde Wittlich-Land: Frau Michaela Bischof
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, ohne die Stadt Bernkastel-Kues: Frau Eva Franziska Fischer
Stadt Bernkastel-Kues inkl. Andel und Wehlen: Frau Pia Gansen
Kreisstadt Wittlich ohne Vororte: Frau Andrea Holland
Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg, Wengerohr: Frau Jana Jäckels
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ohne Stadt Traben-Trarbach: Herr Kai Könen
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf: Frau Julia Lichter
Stadt Traben-Trarbach & Gemeinde Morbach: Frau Sonja Meller
Zuständigkeiten der Leistungssachbearbeitung nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens
A - C: Frau Gisela Schmitt
D - Geo: Frau Stefanie Schömann
Ger - Hi: Herr Stefan Schäfer
Hj - Kuk: Frau Lisa Marx
Kul - N: Frau Simone Biersbach
O - Schv: Herr Jan Diederichs
Schw - Th: Frau Heidi Schäfer
Ti - Webe: Herr Sven Schermann
Webf - Z: Herr Dirk Nummer
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen
Frau Julia Graul und Frau Melanie Grunow-Rieth
Zuständigkeiten der Leistungssachbearbeitung nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
A - H: Frau Astrid Oster-Michels
J - P: Herr Sven Schermann
Q - Z: Frau Ute Helbing
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 31 - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe
Adresse
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Biersbach
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Fax: 06571 14-42481
Telefon Festnetz: 06571 14-2481
Frau Michaela Bischof
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2366
Fax: 06571 14-42366
Herr Jan Diederichs
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Fax: 06571 14-42364
Telefon Festnetz: 06571 14-2364
Frau Eva Franziska Fischer
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2184
Fax: 06571 14-42184
Frau Pia Gansen
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Fax: 06571 14-42235
Telefon Festnetz: 06571 14-2235
Frau Julia Graul
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: 06571 14-42128
Telefon Festnetz: 06571 14-2128
Frau Andrea Holland
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2368
Fax: 06571 14-42368
Frau Jana Jäckels
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2126
Fax: 06571 14-42126
Herr Kai Könen
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2127
Fax: 06571 14-42127
Frau Julia Lichter
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2448
Fax: 06571 14-42448
Frau Sonja Meller
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2447
Herr Dirk Nummer
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2346
Fax: 06571 14-42346
Herr Sven Schermann
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Fax: 06571 14-42159
Telefon Festnetz: 06571 14-2159
Frau Gisela Schmitt
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Fax: 06571 14-42446
Telefon Festnetz: 06571 14-2446
Frau Heidi Schäfer
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2450
Fax: 06571 14-42450
Herr Stefan Schäfer
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: 06571 14-42472
Telefon Festnetz: 06571 14-2472
Frau Stefanie Schömann
Postanschrift
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2412
Fax: 06571 14-42412
Frau Lisa Marx
Hausanschrift
Fax: 06571 14-42288
Telefon Festnetz: 06571 14-2288
E-Mail: Lisa.Marx@bernkastel-wittlich.de
Frau Melanie Grunow-Rieth
Internet
Formulare
Grundantrag Sozialhilfe Anlage 1 Vermögen
Grundantrag Sozialhilfe
Grundantrag Sozialhilfe Anlage 3 Allgemeine Hinweise
Grundantrag Sozialhilfe Anlage 2 Kosten d. Unterkunft
Grundantrag Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung)
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
- Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
Verfahrensablauf
Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen.
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
- Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
Fristen
Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.
Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.
Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.
Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.
Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.
Kosten
kostenlos
Unterstützende Institutionen
Bevor Sie sich mit dem Träger der Eingliederungshilfe in Verbindung setzen, können Sie sich auch an eine ergänzende unabhängige Beratungsstelle (EUTB) wenden. Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Die Beratung in den EUTB-Angeboten erfolgt von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB-Angebote sind Träger unabhängig.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.12.2022
Stichwörter
Bundesteilhabegesetz, Eingliederungshilfe
Metainformation
- Ursprungsportal: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
- Ursprungsportal: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen in Bernkastel-Wittlich