Elterngeld Bewilligung
    99041006017000

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Online-Dienst

    Elterngeld Digital

    ID: L100039_238048078

    Beschreibung

    Der Online-Dienst "ElterngeldDigital" ermöglicht es Eltern, Elterngeld bequem, medienbruchfrei und volldigital von zu Hause aus in derzeitig 10 Bundesländern zu beantragen.   Zunächst müssen sich die Nutzer auf der Plattform registrieren und entweder ein BundID-Konto (volldigitaler Antrag) oder ein Elterngeld-Digital-Konto (Unterschrift und Antragseinreichung analog) erstellen. Dies erfordert die Eingabe persönlicher Daten und die Bestätigung der Registrierung per E-Mail. Nach der Anmeldung können die Nutzer das Antragsformular online ausfüllen. Hierbei werden verschiedene Informationen abgefragt, wie zum Beispiel persönliche Daten, Angaben zum Kind, zu den Eltern und zum Einkommen. Elementarer Bestandteil ist der Monatsplaner, in denen die Eltern die Elterngeldmonate sowie ElterngeldPlus und Partnerschaftsmonate bestimmen können. Im nächsten Schritt müssen die erforderlichen Dokumente hochgeladen werden. Dies umfasst unter anderem Geburtsurkunden, Einkommensnachweise und gegebenenfalls Bescheinigungen des Arbeitgebers und ist nicht bei postalischen Anträgen möglich. Nachdem alle Angaben gemacht, der Monatsplaner ausgefüllt und alle Dokumente hochgeladen wurden, kann der Antrag elektronisch eingereicht oder ausgedruckt und unterschrieben postalisch eingereicht werden. Ferner ist es möglich, den Antrag auch mittels Mantelbogen einzureichen. In dem Fall werden die Daten und Nachweise digital übertragen, es muss dann ein Unterschriftenblatt von den Eltern aber postalisch eingereicht werden. Maßgeblich für den Antrag ist aber der Eingang des Unterschriftenblattes bei der Elterngeldstelle. Eine Bestätigung des Eingangs wird bei elektronischer Übermittlung per E-Mail versendet. Der Antrag wird dann von der zuständigen Elterngeldstelle geprüft. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen wird der Antragsteller kontaktiert. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Elterngeldbescheid zugestellt. Die Nutzung des Online-Dienstes "ElterngeldDigital" ist kostenfrei. Es fallen daher keine Gebühren für die Registrierung, das Ausfüllen und Einreichen des Antrags an. Der Antrag auf Elterngeld sollte möglichst frühzeitig nach der Geburt des Kindes gestellt werden und kann daher bereits im Vorfeld vorbereitet und zwischengespeichert werden. Der Antrag kann aber erst nach der Geburt abgeschlossen werden. Es wird empfohlen, den Antrag spätestens 3 Monate nach der Geburt einzureichen, da nur bis zu 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung genehmigt werden kann. Für die Beantragung von Elterngeld über den Online-Dienst werden unter anderem folgende Dokumente benötigt: - Geburtsurkunde des Kindes: Nachweis der Geburt. - Einkommensnachweise: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. - Bescheinigung des Arbeitgebers: Bestätigung über den Zeitraum und die Höhe des Mutterschaftsgeldes bzw. des Elterngeldes. - Nachweis über den Bezug von Mutterschaftsgeld: Falls zutreffend. - Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld: Falls zutreffend.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2021
    Technisch geändert am 05.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen.

    Liste der Elterngeldstellen in Rheinland-Pfalz

    Suche der Elterngeldstelle nach Postleitzahl

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 21 - Jugendhilfe (Jugendamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    17er-Straße 1
    76726 Germersheim

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Förderung der außerschulischen Jugendarbeit 2024 Kreis Germersheim
    Antrag auf Förderung der außerschulischen Jugendarbeit 2024 Kreis Germersheim

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2014
    Technisch geändert am 01.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit. Dort finden Sie auch einen Elterngeldrechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs grob ermitteln können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz am 21.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009
    Technisch geändert am 16.10.2025

    Stichwörter

    Basiselterngeld, Elterngeld beantragen, Partnerschaftsbonus, Parnterschaftsbonusmonate, Erziehungsgeld, Basis-Elterngeld, Bundeserziehungsgeld, Partnermonate, Basis Elterngeld, ElterngeldPlus, Elterngeldantrag, Elternzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020