Arbeitsschutzberatung beanspruchen
Damit Beschäftigten in einem Anstellungsverhältnis eine körperliche und mentale Gesundheit während der Arbeitszeit gewährt wird, gibt es die Verordnungen und Gesetze zum Arbeitsschutz.
Beschreibung
Die Arbeitgeber haben für Ihre Beschäftigten die Verantwortung für den
- betrieblichen,
- sozialen und
- medizinischen Arbeitsschutz.
Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist nur dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und entsprechende Maßnahmen, Mittel und Methoden ergriffen werden.
Hinweise für Worms: Personalangelegenheiten Stadtverwaltung
Bearbeitung aller laufenden Personalangelegenheiten der Beamten und Beschäftigten (Zuständigkeiten siehe unten).
Bearbeitung aller laufenden Personalangelegenheiten der Beamten und Beschäftigten (Zuständigkeiten siehe unten).
Zuständigkeit
Die Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz als die für den Arbeitsschutz zuständige staatliche Behörde ist für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.
Wenden Sie sich an:
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt (LfU)
Aktuelles
Das nach der Zusammenlegung des vorherigen Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Wasserwirtschaft Mitte 2004 neu entstandene Landesamt für Umwelt (LfU) fasst Umwelt- und Arbeitsschutzkompetenz in einer einzigen leistungsfähigen Behörde zusammen.
Beschreibung
Aufgaben des Landesamtes:
Das aus der Zusammenlegung des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Wasserwirtschaft entstandene Landesamt für Umwelt (LfU) fasst die technische Kompetenz von Umwelt- und Arbeitsschutz in einer leistungsfähigen Behörde zu-sammen. Messen, Bewerten und Beraten auf kompetentem Niveau ist das Anforderungsprofil des Amtes. Es liefert die Grundlagen, aus denen heraus Verwaltung und Politik, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe ihre Entscheidungen treffen können. Ob es beispielsweise um Luftreinhaltung geht, um den Arbeitsschutz, die Gewässerreinhaltung, den Hochwasserschutz oder den Naturschutz, im LfU wird die Basis erarbeitet, die sichere Beurteilun-gen erst möglich macht.
Naturschutz
"Muss der Hamster wirklich geschützt werden?"
In der Tat ist der Hamster eine im europäischen Maßstab nach Anhang IV der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) besonders geschützte Art. Die Abteilung „Naturschutz“ initiiert und begleitet Artenschutzprogramme für bedrohte Tierarten. Sie erarbeitet die fachlichen Grundlagen für die FFH- und Vogelschutzgebiete, koordiniert den Vertragsnaturschutz und die Biotopbetreuung, erstellt Konzepte für die Biodiversität inclusive Hotline, wirkt bei der Eingriffsregelung und beim Ökokonto mit.
Kreislaufwirtschaft
"Wussten Sie eigentlich, wie viel Abfall Sie erzeugen?"
518,9 kg Abfall, d.h. eine halbe Tonne Abfall, hat jeder Rheinland-Pfälzer statistisch im Jahr 2014 produziert, wie die jährliche Siedlungsabfallbilanz ausweist, die das Landesamt für Umwelt gemeinsam mit den Städten und Landkreisen zusammenstellt. Neben der Abfallbilanzi-rung befasst sich die Abteilung „Kreislaufwirtschaft“ mit kommunalem und betrieblichem Stoffstrommanagement, mit (Abfallvermeidung, -verwertung, -bewertung), Altlasten und Alt-ablagerungen, Deponietechnik und Bodenschutz. Über ein Bodeninformationssystem (BIS) werden Behörden alle bodenschutzrelevanten Daten im Internet zur Verfügung gestellt. Eine Erfolgsgeschichte ist im Bereich Ressourceneffiziez die (Mit-)Beauftragung von EffChecks im Kontext mit dem EffNet.
Hydrologie
"Wann kommt das nächste Hochwasser?"
Wenn man über Hoch- und Niedrigwasser Be-scheid wissen will, muss man messen. Das Landesamt für Umwelt misst und dokumentiert Wasserstand und Wasserführung in unseren Gewässern an über 150 Pegeln und rund 800 Grundwassermessstellen. Es koordiniert zudem den Hochwassermeldedienst in Rheinland-Pfalz, liefert die Planungsgrundlagen für Hochwasserschutzmaßnahmen, wirkt maßgeblich an der "Aktion Blau Plus" mit, gibt Informationen zum Erlebnisraum Wasser und betreibt zentral das wasserwirtschaftliche Informationssystem WAWIS mit allen Fachdaten, die für die Bewirtschaftung von Gewässern erforderlich sind.
Gewässerschutz
"Kann man in unseren Gewässern eigentlich wieder baden?"
Das Landesamt für Umwelt betreibt ein Messnetz zur chemischen, physikalischen und biologi-schen Überwachung für die Bäche, Flüsse und Seen in Rheinland-Pfalz, auf dessen Grundlage u.a. der Badegewässeratlas Rheinland-Pfalz herausgegeben wird. Die Abteilung „Gewässerschutz“ wirkt zudem bei der Kläranlagenüberwachung mit, unterstützt die Wasserbehörden bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie, betreibt das Grundwassermessnetz des Landes, ermittelt Grundlagen für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und berät beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Gewerbeaufsicht
"Einmal in anderer Bedeutung: Wie sicher ist ihr Arbeitsplatz?"
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist eine der Grundvoraussetzungen für eine humane Gesellschaft. Die Abteilung „Gewerbeaufsicht“ leistet ihren Beitrag durch den Transfer nationaler und internationaler Sicherheitsstandards in das rheinland-pfälzische Verwaltungshandeln.
Die Chemikaliensicherheit und die Biotechnik sind unserThema. Wir unterstützen die Gewer-beaufsicht vor Ort bei Überprüfungen von Gefahrguttransporten. Die Geräteuntersuchungsstelle (GUS) prüft Geräte und Produkte auf ihre Gebrauchsrisiken und ist die Leitstelle Markt-überwachung im EU-Meldesystem.
"Wie werde ich gegenüber Luftbelastungen geschützt?"
Die Abteilung „Gewerbeaufsicht“ nimmt die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Emissions-handel des Landes wahr. Die Datenbank Emissionserklärungen wird gepflegt.
Der Schutz vor radioaktiven Strahlungen durch Sachverständigenprüfungen in der Medizin und in Betrieben, durch sichere Aufbewahrung in der Landessammelstelle, durch Umgebungs- und Umweltüberwachung sowie stationäre Messstationen ist uns übertragen worden. Die Bereitstellung modernster Messtechnik zur Feststellung physikalischer Belastungen durch Lärm, Erschütterungen und elektromagnetische Felder ist unser Auftrag.
Umweltlabor"Wer kümmert sich eigentlich um Ozonwarnungen?"
Das Zentrale Immissionsmessnetz (ZIMEN) des Landesamt für Umwelt misst, überwacht und dokumentiert an derzeit 27 Stationen in Rheinland-Pfalz die aktuelle Luftqualität. So werden beispielsweise bei Überschreiten der Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe Warnhinweise an Funk, Fernsehen (Videotext) und Presse gegeben. Weitere Themen sind der Klimawandel, die Klimafolgenabschätzung und die Ermittlung umweltmeteorologischer Daten.
"Wozu braucht man Umweltanalytik?"
Umfangreiche Laboreinrichtungen für Wasseranalytik, Luftanalytik und die Messung physika-lischer Größen sind Herzstück des LfU. Das langjährig gewachsene Know-how in chemischen, physikalischen und biologischen Messtechniken in der Umweltanalytik ist die Voraussetzung für die verantwortungsvolle Beschreibung und Bewertung der Umwelt in Rheinland-Pfalz und die daraus abgeleitete Kompetenz für die sachverständige Beratung von Verwaltung, Politik und Gesellschaft in Umweltfragen. Das LfU ermöglicht zudem den Zugriff auf Umweltdaten in Rheinland-Pfalz und somit die Identifizierung von Trends, wie und ggf. in welche Richtung sich die Umweltbedingungen verändern.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.03 Personal und Organisation
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  
Kontakt
E-Mail: personalamt@worms.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Beispielhaft greifen nachstehende Gesetze:
Verfahrensablauf
Arbeitgeber müssen ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung).
Solche Gefährdungen können zum Beispiel durch stoffliche Belastungen, schadhafte Arbeitsmittel, jedoch auch die Gestaltung von Arbeitszeit, Arbeitsinhalten und des Arbeitsortes hervorgerufen werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie zudem berücksichtigen, dass beispielsweise Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sind und deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen werden dürfen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie nachfolgend:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 09.10.2019
Stichwörter
Gesundheit, Arbeitgeber, Arbeit, Gesundheitsschutz, Arbeitnehmer, Arbeitgeberin, Beruf, Schutz, Unfall, Arbeitnehmerin, Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft