Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsarzt/ Amtsärztin

    Beschreibung

    In Rheinland-Pfalz nehmen die Kreisverwaltungen die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden wahr. Die Landkreise sind verpflichtet, hierzu Gesundheitsämter einzurichten, die auch für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in den anliegenden kreisfreien Städten zuständig sind. Die Gesundheitsämter werden durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt geleitet.

    Die Gesundheitsämter haben allgemein den gesetzlichen Auftrag, die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung in ihrem Dienstbezirk zu beobachten, zu untersuchen und zu bewerten. Dies gilt vor allem für den Schutz vor übertragbaren Erkrankungen. Die Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen umfangreiche Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

    Eine wichtige Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden in der Regel im Auftrag anderer Behörden bzw. gemäß ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig. 

    Die Gesundheitsämter haben vielfältige Überwachungsaufgaben bezüglich der Einhaltung von Hygienevorschriften, zum Beispiel in Krankenhäusern und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
    • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
    • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
    • Begutachtungen nach dem SGB XII
    • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von
    • Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
    • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
    • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

    • Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
    • Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
    • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt

    Die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz bieten Sprechstunden zu sexuell übertragbaren Erkrankungen an und man kann in den AIDS Beratungsstellen kostenlose HIV Testungen durchführen lassen. Darüber hinaus sind die Gesundheitsämter für die Tuberkuloseberatung zuständig.

    An die Gesundheitsämter sind in der Regel die Schul- und Jugendärztlichen Dienste und Sozialpsychiatrische Dienste angeschlossen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.04.42.01 Verwaltung Gesundheitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Isaac-Fulda-Allee 2d

    55124 Mainz

    Adresse vom Gesundheitsamt

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    00.00.KVMZ.04.42.02 Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Isaac-Fulda-Allee 2d

    55124 Mainz

    Adresse vom Gesundheitsamt

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      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

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    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Sozialpsychiatrischer Dienst, Gesundheitsamt, Amtsärztliche Untersuchung, Einstellungsuntersuchung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de