Amtsarzt/ Amtsärztin
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz nehmen die Kreisverwaltungen die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden wahr. Die Landkreise sind verpflichtet, hierzu Gesundheitsämter einzurichten, die auch für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in den anliegenden kreisfreien Städten zuständig sind. Die Gesundheitsämter werden durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt geleitet.
Die Gesundheitsämter haben allgemein den gesetzlichen Auftrag, die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung in ihrem Dienstbezirk zu beobachten, zu untersuchen und zu bewerten. Dies gilt vor allem für den Schutz vor übertragbaren Erkrankungen. Die Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen umfangreiche Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.
Eine wichtige Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden in der Regel im Auftrag anderer Behörden bzw. gemäß ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig.
Die Gesundheitsämter haben vielfältige Überwachungsaufgaben bezüglich der Einhaltung von Hygienevorschriften, zum Beispiel in Krankenhäusern und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen.
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
- Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- Begutachtungen nach dem SGB XII
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von
- Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
- Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
- Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
- Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
- Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
Die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz bieten Sprechstunden zu sexuell übertragbaren Erkrankungen an und man kann in den AIDS Beratungsstellen kostenlose HIV Testungen durchführen lassen. Darüber hinaus sind die Gesundheitsämter für die Tuberkuloseberatung zuständig.
An die Gesundheitsämter sind in der Regel die Schul- und Jugendärztlichen Dienste und Sozialpsychiatrische Dienste angeschlossen.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Hier werden jährlich mehr als 6000 amtsärztliche Gutachten, Stellungnahmen und Infektionsschutzbelehrungen durchgeführt.
Es handelt sich z. B. um Untersuchungen bei folgenden Anlässen:
Einstellung in den Öffentlichen Dienst, Beamtungen, Überprüfung der Dienstfähigkeit, Heilverfahren (Kuren, Sanatoriumsaufenthalte), Dienstunfälle, medizinische Behandlungsmaßnahmen i. R. d. Sozialhilfe und des Asylrechtes, Leichenschauen i.R. von Feuerbestattungen
Gerichtsärztliche Gutachten (Betreuungen, Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit): Amtsärztliche Untersuchungen
Hier werden jährlich mehr als 6000 amtsärztliche Gutachten, Stellungnahmen und Infektionsschutzbelehrungen durchgeführt.
Es handelt sich z. B. um Untersuchungen bei folgenden Anlässen:
Einstellung in den Öffentlichen Dienst, Beamtungen, Überprüfung der Dienstfähigkeit, Heilverfahren (Kuren, Sanatoriumsaufenthalte), Dienstunfälle, medizinische Behandlungsmaßnahmen i. R. d. Sozialhilfe und des Asylrechtes, Leichenschauen i.R. von Feuerbestattungen
Gerichtsärztliche Gutachten (Betreuungen, Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit): Amtsärztliche Untersuchungen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Gesundheitsamt (Abteilung 7)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim sowie im Gesundheitsamt Neustadt sind nach Terminvereinbarung möglich! Öffnungszeiten Montag:         08:30 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag:       08:30 Uhr - 13:00 Uhr Mittwoch:      08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag:   08:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag:           08:30 Uhr - 12:00 Uhr Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten Anonyme Sprechstunde: Donnerstag, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Am 31.10.2024 können nur Beratungen, jedoch keine Blutentnahmen stattfinden.  Sozialpsychiatrischer Dienst   Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Terminvereinbarung möglich Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IFSG) Für die Ausübung einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie,    ist eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt notwendig. Die Belehrung findet i. d. R. online in deutscher Sprache statt. Zusätzlich wird ein monatlicher Präsenztermin im Gesundheitsamt angeboten. Hierfür melden Sie sich bitte über unsere Online-Terminvereinbarung   (externer Link)   an.
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt-neustadt@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-7070
Fax: 06322 961-87070
Kontaktperson
Frau Dr. Silke Basenach (Abteilungsleitung - Gesundheitsamt)
Frau Dr. Anna Kohring (Ärztin)
Hausanschrift
E-Mail: Anna.Kohring@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-7160
Fax: 06322 961-7320
Frau Dr. Maren Wittig
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: Maren.Wittig@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-7133
Fax: 06322 961-87133
Frau Dr. Heike von Rettberg (Ärztin)
Hausanschrift
Fax: 06322 9617126
E-Mail: Heike.vonRettberg@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9617126
Frau Lea Maria Simon (Ärztin)
Hausanschrift
Fax: 06322 9617320
E-Mail: lea.simon@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9617114
Herr Marius Bonner (Arzt)
Frau Dr. Nina Wagner (Ärztin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 9617122
E-Mail: Nina.Wagner@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 9617320
Frau Dr. Petra König (Referatsleitung 71: Medizinischer Dienst - Gesundheitsamt)
Frau Dr. Julia Lechner (Ärztin)
Internet
Weitere Informationen
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen ÄrztInnen, HygienekontrolleurInnen, SozialarbeiterInnen, Medizinischen Fachangestellten und VerwaltungsmitarbeiterInnen betreuen rund 133.000 EinwohnerInnen im Landkreis Bad Dürkheim sowie 53.000 EinwohnerInnen der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Amtsärztliche Untersuchung, Einstellungsuntersuchung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Gesundheitsamt