Verfahren zur Annahme als Kind im Rahmen der Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils Beratung und Belehrung

    Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung

    Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, müssen die leiblichen Eltern und das Kind einwilligen. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen. Das zuständige Jugendamt muss zum Verfahren beraten und belehren.

    Beschreibung

    Sie wollen Ihr Kind zur Adoption freigeben, das Kind stimmt dem auch zu, aber die erforderliche Einwilligung des anderen Elternteils fehlt? Dann kann das Familiengericht diese fehlende Einwilligung in bestimmten Ausnahmefällen ersetzen.

    Die Ersetzung der Einwilligung soll verhindern, dass für das betroffene Kind erhebliche negative Auswirkungen entstehen, wenn es nicht adoptiert werden kann. Leichte Nachteile rechtfertigen keine Ersetzung einer Einwilligung in eine Adoption.

    Zeigt sich ein Elternteil dem Kind gegenüber gleichgültig, muss ihn das Jugendamt darüber informieren, dass eine Ersetzung der Einwilligung möglich ist. Es muss den Elternteil darauf hinweisen, dass das Familiengericht die Einwilligung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach der Belehrung ersetzen darf.

    Diese Belehrung ist nicht erforderlich, wenn der Aufenthalt des anderen Elternteils nicht bekannt ist und trotz Bemühungen des Jugendamtes in 3 Monaten nicht festgestellt werden kann.

    Diese Beratung erfolgt nicht, wenn

    • das Kind bereits länger in der Familie, die es adoptieren will, in Pflege ist und
    • bei einer Aufnahme in den Haushalt des Elternteils schwere Schäden für das Kind zu erwarten wären.

    In den Fällen, in denen Sie zum Beispiel als Mutter die alleinige elterliche Sorge ausüben, muss das Jugendamt den Vater über seine rechtlichen Möglichkeiten beraten. Gemeint ist hier beispielsweise ein Hinweis auf die Möglichkeit der Beantragung der alleinigen elterlichen Sorge für das Kind durch den Vater.

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung

    Seit dem 08.06.2010 besteht für den Bereich der Vorderpfalz eine gemeinsame Fachstelle Adoption. Diese Einrichtung ist ein Zusammenschluss auf dem Gebiet der Adoption der kreisfreien Stadt Frankenthal, der kreisfreien Stadt Speyer, der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein sowie des Rhein-Pfalz-Kreises.

    Angebote der gemeinsamen Fachstelle Adoption:

    • Beratung und Hilfestellung für Schwangere bzw. werdende Eltern
    • Beratung und Überprüfung von Adoptivbewerbern
    • Beratung und Mitwirkung bei
      - Fremdadoptionen
      - Stiefelternadoptionen
      - Auslandsadoptionen
      - Verwandtenadoptionen
      - Erwachsenenadoptionen
    • nachgehende Begleitung von Adoptivfamilien
    • Beratung und Begleitung erwachsener Adoptierter bei der Suche nach ihrer Herkunft

    • Telefon: 0621 / 5909-589
    • Telefon: 0621 / 5909-178
    • Telefon: 0621 / 5909-130

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 51 - Familie, Jugend und Soziales

    Beschreibung

    Folgende Abteilungen sind an folgenden Tagen geschlossen:

    Mittwoch:

    - Unterhaltsvorschuss / Elterngeld

    Montag und Mittwoch: 

    - Grundsicherung / Asyl

    - Wohngeld / Wohnraumsicherung 

    - Hilfe zur Pflege stationär

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus (Servicebereich Familie, Jugend und Soziales)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-355

    Fax: 06233 89-15509

    E-Mail: familiejugendundsoziales@frankenthal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Bereich Familie, Jugend und Soziales bietet umfangreiche Dienstleistungen, Hilfestellungen und finanzielle Hilfen vielfältiger Art an. Zum Bereich zählen die Abteilungen Familienbüro, Kinder- und Jugendbüro, Soziale Fachdienste und Soziale Leistungen/Haushalt.  

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Jugendhilfe

    Beschreibung

    Jugendhilfe / Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumayerring 45

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr ist die Jugendhilfe nicht zu erreichen. Die Elterngeldstelle und die Unterhaltsvorschusskasse sind an folgenden Tagen erreichbar: Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr. Montag und Mittwoch ist geschlossen. Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-648

    Fax: 06233 89-15509

    E-Mail: familiejugendundsoziales@frankenthal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft/Beistandschaft, Aufstiegsförderung (Meister-BAföG) Ausbildungsförderung (BAföG), Elterngeld und Unterhaltsvorschuss.

    Sozialer Dienst (u.a. Sozial-, Lebens- und Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe, Familien- und Vormundschaftsgerichtshilfe, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige), Wirtschaftliche Jugendhilfe,  Koordinierungsstelle Kinderschutz

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Eine Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption ist möglich, 

    • wenn dieses gegenüber dem Kind gleichgültig ist, oder seine Pflichten gegenüber dem Kind für einen längeren Zeitraum grob verletzt,
    • wenn es für das betroffene Kind mit besonders schwerwiegenden (unverhältnismäßigen) Nachteilen verbunden wäre, wenn eine Adoption nicht erfolgt,
    • wenn dieser Elternteil die elterlichen Pflichten besonders schwer verletzt hat und aus diesem Grund anzunehmen ist, dass das Kind nie im Haushalt dieses Elternteils leben wird,
    • wenn ein Elternteil unter einer besonders schweren psychischen Erkrankung oder einer besonders schwerwiegenden geistigen oder seelischen Behinderung leidet und aus diesem Grund das Kind dauerhaft nicht betreuen und erziehen kann und
    • wenn die Entwicklung des Kindes schwer gefährdet sein würde, wenn eine Adoption nicht erfolgte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Fristgebundene Beschwerde (1 Monat)
    • Gegen die Ablehnung ist das antragstellende Kind beschwerdebefugt, gegen die Ersetzung der betroffene Elternteil.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Er kann beim örtlich zuständigen Familiengericht schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Rechtsantragstelle erklärt werden.
    • Antragsberechtigt ist ausschließlich das Kind selbst:
      • Für ein Kind, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, beantragt der gesetzliche Vertreter beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin die Ersetzung der Einwilligung des Elternteils im Namen des Kindes. Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet und ist nicht geschäftsunfähig, muss es die Ersetzung selbst beantragen.
    • Das Familiengericht
      • beteiligt den Elternteil, dessen Einwilligung ersetzt werden soll,
      • bestellt ggf. einen Verfahrensbeistand für das Kind,
      • hört das Jugendamt an und beteiligt es ggf. auf eigenen Antrag, 
      • entscheidet durch Beschluss, ob es die Einwilligung eines Elternteils ersetzt.
    • Der Beschluss wird den Beteiligten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung bekannt gegeben; demjenigen, dessen erklärten Willen er nicht entspricht wird er zugestellt.  
    • Das Verfahren muss rechtskräftig abgeschlossen sein, bevor über einen Annahmeantrag entschieden werden kann. Die Ersetzung der Einwilligung wird mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses wirksam.

    Fristen

    • Die Einwilligung in die Adoption kann frühestens 5 Monate nach Geburt des Kindes durch das Familiengericht ersetzt werden.
    • Soll das Familiengericht die Einwilligung ersetzen, weil das Kind dem Elternteil gleichgültig ist, kann dies frühestens 3 Monate nach Belehrung durch das Jugendamt erfolgen, jedoch in keinem Fall früher als 5 Monate nach der Geburt des Kindes.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Monate.

    Kosten

    Für ein familiengerichtliches Verfahren zur Ersetzung der Einwilligung in eine Adoption entstehen Ihnen in der Regel Kosten.
    Für die Aufgaben des Jugendamtes in dem Verfahren müssen Sie nichts bezahlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pflegekinder, Kind, Adoptieren, Adoptionsvermittler, Pflegeschaften, Adoptivkinder, Annahme als Kind, Adoptivkind, Adoptivfamilie, Adoptionsangelegenheiten, Adoptionsaufhebung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de