Winterdienst
Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.
Ansprechpartner
Gemeinde Limburgerhof - Sachgebiet 2.1 - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
https://www.limburgerhof.de/rathaus-politik/gemeindeverwaltung/oeffnungszeiten/
Kontakt
Kontaktperson
Frau Annette Mata
Gemeinde Limburgerhof - Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Gerald Dambach
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 19.08.2019
Stichwörter
Unfallgefahr, Schnee, Straßen, Eis, Räumen, Glatteis, Glätte, Winterdienst, Anwohner, Schutz, Winter, Anwohnerin, Gehwege, Streuen