Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Winterdienst

    Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer

    Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass die am Grundstück alle angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden. Dabei gilt:

    • Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen.
    • Glätte ist sofort mit abstumpfenden Mitteln (Granulat, Sand, Splitt) abzustreuen.
    • Die Verwendung von Auftausalzen schadet der Umwelt. Nur in äußersten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Eisregen und dann bei Treppen-, Gefäll- und Steigungsstrecken) kann Salz zur Sicherung eingesetzt werden.
    • Mindestens einen circa 1,50 Meter breiten Gehstreifen sollten Sie zum sicheren Gehen freihalten.
    • Schneit es weiter, bleibt es trotzdem glatt, bitte vergessen Sie die Nachsorge nicht.
    • Haben Sie eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs auf "Ihrem" Gehweg? Bitte räumen oder streuen Sie zumindest an einer Stelle die gesamte Gehwegsbreite, so dass ein sicherer Ein- und Ausstieg für die Fahrgäste möglich ist.
    • Bitte beachten Sie, dass Schnee nicht auf Fahrbahnen und/oder Radwege geschoben werden darf. Auch Sinkkästen müssen frei bleiben.
    • Häufen Sie Schnee am Gehwegrand an.
    • Geräumt und gestreut wird zu den verkehrsüblichen Zeiten, also werktags von 7 bis 21 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 bis 21 Uhr.

    Der Winterdienst des Entsorgungsbetriebs

    Der Entsorgungsbetrieb ist für die Sicherheit auf den Fahrbahnen verantwortlich.

    Dafür sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Winterdiensteinsätzen rund um die Uhr ruf- und einsatzbereit. Mit Rufbereitschaften und differenzierte Planung werden die Einsatzkräfte je nach Wetterprognose eingeteilt und sind abrufbereit.

    • Bis zu 14 Fahrer mit neun großen Streu- und Raumfahrzeugen und sechs kleineren Streufahrzeugen sind dann im Einsatz, um schnellstens die Gefahrenstellen zu sichern. Nach den Schwerpunktplänen werden dabei Brücken, Auffahrten, Strecken mit Buslinien und sonstige wichtige Verbindungsstrecken geräumt und/oder gestreut.
    • Zudem sind dann auch bis zu 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Besen, Schippe und Streugut unterwegs, um Überwege wie zum Bespiel "Zebrastreifen" oder sonstige öffentliche, stark frequentierte Flächen begehbar zu sichern.
    • Der Wirtschaftsbetrieb bittet zu bedenken, dass große Platzflächen oder Fußgängerzonen nicht flächendeckend geräumt werden können, sondern begehbare Freiflächen und Querungen geschaffen werden.
    • Aus ökologischen und ökonomischen Gründen wird zur Verkehrssicherung Feuchtsalz verwendet. Mit geringster Mengung von Salz kann so die höchste Auftauwirkung und somit Verkehrssicherheit erreicht werden. Auf Gehbereichen, Verkehrsinseln und so weiter setzt der Wirtschaftsbetrieb nur Splitt ein.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
    Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.

    Ansprechpartner

    WBL - Winterdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserwörthdamm 3a

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:30 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-3786

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3438

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3473

    E-Mail: entsorgungsbetrieb@ludwigshafen.de

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    WBL - Pforte Stadtreinigung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Kaiserwörthdamm 3

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-4514

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3415

    E-Mail: Entsorgungsbetrieb@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Winterdienst

    • Achtung: Nebenstraßen werden nachrangig winterdienstlich betreut. Nur bei länger anhaltenden winterlichen Verhältnissen oder nach besonders starken Schneefällen kann nachrangig geräumt oder gestreut werden.
    • Wohn- und Spielstraßen sowie sonstige von der Reinigung ausgenommene Straßen werden gar nicht winterdienstlich von der Stadt betreut. Hier sind die Anliegerinnen und Anlieger selbst zuständig.
    • Radwege werden nach Priorität abgestuft von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des winterdienstlich betreut.
    • Für die Sicherung der Autobahnen und Bundesstraßen A650. B9 und B44 ist der Landesbetrieb Mobilität zuständig.
    • Die orangefarbenen Streubehälter sind für die Mitarbeiter im Einsatz gedacht und befinden sich deshalb auch teilweise in und an Fußgängerüberwegen und Treppen. Die Stadtverwaltung und der Wirtschaftsbetrieb bitten daher, hier kein Streugut zu entnehmen.
    • Es gilt zu bedenken: Auch wenn alle Mitarbeiter im Einsatz sind, kann der Wirtschaftsbetrieb nicht überall gleichzeitig sein.
    • Trotz bester Organisation und engagiertem Einsatz lassen sich zum Teil auch erhebliche Behinderungen des Straßen- und Fußgängerverkehrs nicht immer verhindern.
    • Bei einsetzender Glätte oder Schnee während des Berufsverkehrs stehen leider auch die Räum- und Streufahrzeuge oft im Stau. Deshalb bitte im Fließverkehr für die Einsatzfahrzeuge den Weg frei machen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Glätte, Anwohner, Räumen, Gehwege, Schnee, Winter, Streuen, Eis, Glatteis, Anwohnerin, Winterdienst, Straßen, Unfallgefahr, Schutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de