- Wasserliesch (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
Winterdienst
Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz
In der Verbandsgemeinde Konz sind Grundstückseigentümer*innen dafür verantwortlich, dass die am Grundstück alle angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden. Details sind in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden geregelt. Diese finden Sie HIER.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.
Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz
Grundstückseigentümer*innen sind dafür verantwortlich, dass die am Grundstück alle angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden. Details sind in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden geregelt. Diese finden Sie HIER.
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 19.08.2019
Stichwörter
Schnee, Gehwege, Anwohner, Unfallgefahr, Glatteis, Straßen, Anwohnerin, Eis, Streuen, Winter, Schutz, Räumen, Winterdienst, Glätte