Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Hinweise für Hermeskeil: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) obliegt die Straßenreinigungspflicht der Gemeinde. Die Gemeinden haben durch Satzung die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen sind oder an die sie angrenzen.

    Die Satzung der jeweiligen Gemeinde über die Reinigung öffentlicher Straßen kann über die Homepage der Verbandsgemeinde Hermeskeil unter www.Hermeskeil.de eingesehen werden.

    Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) obliegt die Straßenreinigungspflicht der Gemeinde. Die Gemeinden haben durch Satzung die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen sind oder an die sie angrenzen.

    Die Satzung der jeweiligen Gemeinde über die Reinigung öffentlicher Straßen kann über die Homepage der Verbandsgemeinde Hermeskeil unter www.Hermeskeil.de eingesehen werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
    Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hermeskeil - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Markt 17

    54411 Hermeskeil

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 11 20

    54401 Hermeskeil

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verbandsgemeinde@hermeskeil.de

    Telefon Festnetz: +49 6503 809-0

    Fax: +49 6503 809-216

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2020 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 19.08.2019

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Räumen, Winterdienst, Glatteis, Straßen, Glätte, Streuen, Gehwege, Anwohner, Schnee, Schutz, Winter, Anwohnerin, Eis, Unfallgefahr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)