Winterdienst
Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Hinweise für Hermeskeil: Winterdienst
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) obliegt die Straßenreinigungspflicht der Gemeinde. Die Gemeinden haben durch Satzung die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen sind oder an die sie angrenzen.
Die Satzung der jeweiligen Gemeinde über die Reinigung öffentlicher Straßen kann über die Homepage der Verbandsgemeinde Hermeskeil unter www.Hermeskeil.de eingesehen werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hermeskeil - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Langer Markt 17
54411 Hermeskeil
Postfachadresse
Postfach 11 20
54401 Hermeskeil
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christoph Borresch
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.08.2019
Stichwörter
Glätte, Anwohner, Räumen, Gehwege, Schnee, Winter, Streuen, Eis, Glatteis, Anwohnerin, Winterdienst, Straßen, Unfallgefahr, Schutz