Winterdienst
Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Hinweise für Montabaur: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Montabaur
Das Wichtigste zum Winterdienst in Kürze:
- Die Gehwege müssen in einer Breite von mindestens einem Meter gereinigt beziehungsweise von Schnee und Eis freigehalten werden.
- Bei Schnee- und Eisglätte muss mit einem abstumpfenden Mittel gestreut werden (beispielsweise Sand, Splitt, Granulat oder Asche).
- Mit dem Räumen ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beginnen. In der Woche gilt das von 07:30 bis 19:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 09:30 bis 19:00 Uhr. Auch nach 19:00 Uhr fällt noch Schnee, entsteht noch Glätte. Beides muss bis spätestens 07:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:30 Uhr beseitigt werden
Weitere Informationen für die einzelnen Gemeinden der VG Montabaur finden Sie hier
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 2 - Bauen, Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und Zimmer 221) Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Zimmer 220, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 92 Zimmer 221, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 91
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Montabaur - Sachgebiet - 2.3 Umwelt, Friedhöfe, Bauhöfe
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 19.08.2019
Stichwörter
Schnee, Gehwege, Anwohner, Unfallgefahr, Glatteis, Straßen, Anwohnerin, Eis, Streuen, Winter, Schutz, Räumen, Winterdienst, Glätte