Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Hinweise für Montabaur: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Montabaur

    Das Wichtigste zum Winterdienst in Kürze:
    • Die Gehwege müssen in einer Breite von mindestens einem Meter gereinigt beziehungsweise von Schnee und Eis freigehalten werden.
    • Bei Schnee- und Eisglätte muss mit einem abstumpfenden Mittel gestreut werden (beispielsweise Sand, Splitt, Granulat oder Asche).
    • Mit dem Räumen ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte zu beginnen. In der Woche gilt das von 07:30 bis 19:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 09:30 bis 19:00 Uhr. Auch nach 19:00 Uhr fällt noch Schnee, entsteht noch Glätte. Beides muss bis spätestens 07:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:30 Uhr beseitigt werden

    Weitere Informationen für die einzelnen Gemeinden der VG Montabaur finden Sie hier

    Strassenreinigung und Winterdienst

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
    Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 2 - Bauen, Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Gebäude: Rathaus-Neubau, Ebene 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und Zimmer 221) Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Zimmer 220, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 92 Zimmer 221, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 91

    Kontakt

    E-Mail: MGraef@montabaur.de

    Telefon Festnetz: 02602 126-191

    Fax: 02602 126-297

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Webservice, VG_Montabaur)

    Technisch geändert am 07.01.2025 (von: Webservice, VG_Montabaur)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Montabaur - Sachgebiet - 2.3 Umwelt, Friedhöfe, Bauhöfe

    Adresse

    Besucheranschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@montabaur.de

    Telefon Festnetz: 02602 126-0

    Fax: 02602 126-150

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2021

    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 19.08.2019

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Schnee, Gehwege, Anwohner, Unfallgefahr, Glatteis, Straßen, Anwohnerin, Eis, Streuen, Winter, Schutz, Räumen, Winterdienst, Glätte

    Sprachversion

    Deutsch

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