Winterdienst
Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Winterdienst
Bestimmungen über Straßenreinigung und Winterdienst finden Sie in den Satzungen der Stadt bzw. der Ortsgemeinden.
Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz den Gemeinden obliegt, ist durch Satzung den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen. Dies gilt ebenso für die Schneeräumung. Sollten Sie Fragen zu den Bestimmungen der einzelnen Satzungen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Öffentliche Ordnung - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anette Baldus
Hausanschrift
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-223
E-Mail: Anette.Baldus@bad-marienberg.de
Herr Marcel Müller
Hausanschrift
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-224
E-Mail: Marcel.Mueller@bad-marienberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.08.2019
Stichwörter
Glätte, Anwohner, Räumen, Gehwege, Schnee, Winter, Streuen, Eis, Glatteis, Anwohnerin, Winterdienst, Straßen, Unfallgefahr, Schutz