Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
    Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 64

    56264 Dierdorf

    Hausanschrift

    Poststraße 5

    56269 Dierdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2689 291-0

    Fax: +49 2689 291-18

    E-Mail: info@dierdorf-vg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Winterdienst, Gehwege, Eis, Schnee, Streuen, Glatteis, Glätte, Anwohnerin, Unfallgefahr, Schutz, Straßen, Winter, Räumen, Anwohner

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English