Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Hinweise für Asbach: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Asbach

    Strassenreinigungssatzungen nach Ortsgemeinden sind über folgenden Link einzusehen:

    www.vg-asbach.de/verbandsgemeinde/rathaus-und-verwaltung/satzungen

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
    Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Asbach - Bau- und Rechtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Flammersfelder Straße 1

    53567 Asbach

    Kontakt

    Fax: 02683 912334

    Telefon Festnetz: 02683 9120

    E-Mail: rathaus@vg-asbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Winterdienst, Gehwege, Eis, Schnee, Streuen, Glatteis, Glätte, Anwohnerin, Unfallgefahr, Schutz, Straßen, Winter, Räumen, Anwohner

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English