Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
    Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein

    Adresse

    Postanschrift

    Brühlstraße 16

    55756 Herrstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Glätte, Anwohner, Räumen, Gehwege, Schnee, Winter, Streuen, Eis, Glatteis, Anwohnerin, Winterdienst, Straßen, Unfallgefahr, Schutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de