Winterdienst
Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) gehört zum Landkreis Altenkirchen und umfasst die Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach und der Stadt Kirchen (Sieg).
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lindenstraße 1
57548 Kirchen (Sieg)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Verbandsgemeindekasse Kirchen
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Kirchen
IBAN: DE45 5735 1030 0004 0010 04
BIC: MALADE51AKI
Bankinstitut: Sparkasse Westerwald-Sieg
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 19.08.2019
Stichwörter
Räumen, Winterdienst, Glatteis, Straßen, Glätte, Streuen, Gehwege, Anwohner, Schnee, Schutz, Winter, Anwohnerin, Eis, Unfallgefahr