Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    • Auch Hauseigentümer sind zu Streu- und Räumdiensten verpflichtet !

      Gerade in der Winterzeit haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen zusätzliche Pflichten zu erfüllen.Täglich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.30 Uhr ist der Gehweg in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis zu befreien und durch abstumpfende Mittel begehbar zu halten ist. Sofern kein Gehweg oder nur ein solcher in einer Breite von unter 0,50 m vorhanden ist, ist auf der Straße ein Gehweg von 1,50 m entlang des Grundstückes freizuhalten. Diese Winterdienstpflicht ist unabhängig von der Reinigung der Gehwege durch die Eigentümer oder Besitzer zu erfüllen.
      Bei Nebenstraßen, die in der Satzung der Stadt Koblenz über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren näher festgelegt sind, hat der Eigentümer auch die Fahrbahn zu streuen.
      Für Eigentümer und Besitzer von Privatgrundstücken sind ggf. auch sonstige allgemeine Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen.

    Links:
    Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenverzeichnis (pdf-Datei)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
    Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Straßenreinigung (Kommunaler Servicebetrieb Koblenz)

    Adresse

    Postanschrift

    Hans-Böckler-Straße 8

    56070 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0261 129-4500

    Telefon Festnetz: 0261 129-4545

    E-Mail: winterdienst@stadt.koblenz.de

    E-Mail: strassenreinigung@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Winter, Anwohnerin, Straßen, Räumen, Schnee, Schutz, Winterdienst, Anwohner, Glätte, Glatteis, Streuen, Unfallgefahr, Eis, Gehwege

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de