Werkstattkarte Erteilung

    Werkstattkarte erstmalig beantragen

    Ihr Unternehmen baut Fahrtenschreiber ein oder kalibriert diese? Dann benötigen Sie eine Werkstattkarte, die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.

    Beschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

    Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

    Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

    Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.

    Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    Bei der Beantragung einer Werkstattkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der für den Betriebssitz des Unternehmens zuständigen Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Für das Gebiet der Städte Bingen und Ingelheim am Rhein ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr

    Beschreibung


    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Str. 49-51

    66869 Kusel

    Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude C

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-309

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2019 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 22 - Straßenverkehr, Verkehrswirtschaft, KFZ- Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Kfz-Zulassungstelle Montag bis Mittwoch 07:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr Außenstelle Schönenberg-Kübelberg: Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Außenstelle Lauterecken: Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstr. 6a, 67742 Lauterecken Montag bis Donnerstag 07:15 - 12:00 Uhr  Montag bis Dienstag 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:15 - 11:30 Uhr Bitte beachten: Die Führerscheinstelle ist mittwochs nachmittags geschlossen.

    Kontakt

    E-Mail: fs-stelle@kv-kus.de

    E-Mail: kfz-stelle@kv-kus.de

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-126

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2022 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, LK_Kusel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:
    • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
    • Identitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
    • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
    • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
      • nicht älter als 3 Jahre
    • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
    • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
      • nicht älter als 3 Jahre

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen ist
      • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
      • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
      • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
    • Antragsberechtigt sind
      • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
      • eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Wenn Sie zum ersten Mal eine Werkstattkarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrtenschreiberkarten, Kraftfahrer, Gewerblicher Transport, Fahrtenschreiber, Werkstattkarte, Güterverkehr, Lenk- und Ruhezeiten, FKR, Antrag Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Güterbeförderung, Fahrtenschreiberkartenregister, Kontrollkarte, Fahrerlaubnis, Führerschein, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Fahrkontrollgerätekarten, Personenbeförderung, Kraftfahrt-Bundesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)