Werkstattkarte Erteilung

    Werkstattkarte erstmalig beantragen

    Beschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist die Karteninhaber:innen aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.

    Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt

    Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

    Die Gültigkeitsdauer der Werkstattkarte beträgt 1 Jahr.

    Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    Bei der Beantragung einer Werkstattkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der für den Betriebssitz des Unternehmens zuständigen Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Für das Gebiet der Städte Bingen und Ingelheim am Rhein ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
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    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      - Ggf. Zugang zum ELSTER-Organisationskonto

      - Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung

      - Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie 

      - Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft

      - Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO

      - Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

      Formulare

      Formulare vorhanden: Ja

      Schriftform erforderlich: Ja

      Formlose Antragsstellung möglich: Nein

      Persönliches Erscheinen nötig: Ja

      Voraussetzungen

      Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Widerspruch

      Verfahrensablauf

      Den Antrag zur Erteilung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort

      • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
      • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
      • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
      • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
      • Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
      • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
      • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
      • Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
      • Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt

      Hinweis:

      Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

      Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

      Fristen

      Bei erstmaliger Erteilung einer Werkstattkarte ist keine Frist einzuhalten.

      Bearbeitungsdauer

      Keine

      Kosten

      Kostenart:

      Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 50

      Bezeichnung der Kosten:

      Hinweise (Besonderheiten)

      Die Werkstattkarte ist an die antragsbearbeitende Stelle zurückzugeben, wenn die Erteilung aufgrund falscher Aussagen erfolgt, eine der Erteilungsvoraussetzungen entfällt, die Karte missbräuchlich verwendet wird, die verantwortliche Fachkraft aus dem Betrieb ausscheidet (zum Beispiel wegen Betriebswechsel) oder die Werkstattkarte aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird (zum Beispiel wenn Techniker wegen Ruhestand aus dem Unternehmen ausscheiden).

      Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.

      Mit Fristablauf zum 15.06.2021 sind bei Antragsstellung die neuen Schulungsnachweise (Anlage IC) und eine entsprechende Anerkennung oder Beauftragung für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von Fahrtenschreibern der Generation 2 nachzuweisen.

      Weitere Informationen

      Keine

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 06.02.2023

      Version

      Technisch geändert am 23.08.2023

      Stichwörter

      Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Güterbeförderung, Kraftfahrer, Werkstattkarte, Güterverkehr, Lenk- und Ruhezeiten, Kraftfahrt-Bundesamt, Gewerblicher Transport, Fahrtenschreiber, Kontrollkarte, Fahrtenschreiberkarten, Führerschein, Personenbeförderung, FKR, Unternehmenskarte, Fahrerlaubnis, Antrag Fahrerkarte, Fahrkontrollgerätekarten

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de