Werkstattkarte Erteilung

    Werkstattkarte erstmalig beantragen

    Ihr Unternehmen baut Fahrtenschreiber ein oder kalibriert diese? Dann benötigen Sie eine Werkstattkarte, die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.

    Beschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

    Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

    Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

    Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.

    Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    Bei der Beantragung einer Werkstattkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der für den Betriebssitz des Unternehmens zuständigen Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Für das Gebiet der Städte Bingen und Ingelheim am Rhein ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung

    Beschreibung

    Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Hotlines
    Hotline der Zulassungsstelle:
    06571 14-1021

    Montag - Freitag
    9:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

    Hotline der Führerscheinstelle:
    06571 14-2021  
    Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de

    Terminvereinbarung online

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Hotlines
    Hotline der Zulassungsstelle:
    06571 14-1021

    Montag - Freitag
    9:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

    Hotline der Führerscheinstelle:
    06571 14-2021  
    Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de

    Terminvereinbarung online

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:
    • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
    • Identitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
    • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
    • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
      • nicht älter als 3 Jahre
    • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
    • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
      • nicht älter als 3 Jahre

    Formulare

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen ist
      • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
      • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
      • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
    • Antragsberechtigt sind
      • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
      • eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Wenn Sie zum ersten Mal eine Werkstattkarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Güterbeförderung, Güterverkehr, Unternehmenskarte, Fahrerlaubnis, Antrag Fahrerkarte, Führerschein, Lenk- und Ruhezeiten, FKR, Gewerblicher Transport, Personenbeförderung, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrer, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiberkarten, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Werkstattkarte, Fahrkontrollgerätekarten, Kontrollkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English