Werkstattkarte erstmalig beantragen
Beschreibung
Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist die Karteninhaber:innen aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.
Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt
Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Gültigkeitsdauer der Werkstattkarte beträgt 1 Jahr.
Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Bei der Beantragung einer Werkstattkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der für den Betriebssitz des Unternehmens zuständigen Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Für das Gebiet der Städte Bingen und Ingelheim am Rhein ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2 56355 Nastätten
Kontakt
Fax: 02603 972-199
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Kontaktperson
Frau Birsen Kiziltoprak
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Gebäude: Kreisverwaltung Rhein-Lahn
Fax: 02603 972-6521
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Frau Ina Crecelius
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6521
Telefon Festnetz: 02603 972-521
E-Mail: ina.crecelius@rhein-lahn.rlp.de
Frau Michaela Jeck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-430
Fax: 02603 972-6430
E-Mail: michaela.jeck@rhein-lahn.rlp.de
Frau Jasmin Kremer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Fax: 02603 972-6521
E-Mail: jasmin.kremer@rhein-lahn.rlp.de
Frau Vanessa Schultz
Frau Celine Hamm
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6125
Telefon Festnetz: 02603 972-125
E-Mail: celine.hamm@rhein-lahn.rlp.de
Herr Christopher Hanke
Frau Madline Jost
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-148
Fax: 02603 972-6148
E-Mail: madline.jost@rhein-lahn.rlp.de
Frau Darleen Loos
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6126
Telefon Festnetz: 02603 972-126
E-Mail: darleen.loos@rhein-lahn.rlp.de
Frau Anna Neeb
Herr Wolfgang Schaefer
Herr Mehmet Ünal
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6294
Telefon Festnetz: 02603 972-294
E-Mail: mehmet.uenal@rhein-lahn.rlp.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ggf. Zugang zum ELSTER-Organisationskonto
- Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
- Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie
- Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
- Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.
Rechtsgrundlage(n)
§ 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
- Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
- oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
- Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt
Hinweis:
Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.
Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
Fristen
Bei erstmaliger Erteilung einer Werkstattkarte ist keine Frist einzuhalten.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Kostenart:
Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 50
Bezeichnung der Kosten:
Hinweise (Besonderheiten)
Die Werkstattkarte ist an die antragsbearbeitende Stelle zurückzugeben, wenn die Erteilung aufgrund falscher Aussagen erfolgt, eine der Erteilungsvoraussetzungen entfällt, die Karte missbräuchlich verwendet wird, die verantwortliche Fachkraft aus dem Betrieb ausscheidet (zum Beispiel wegen Betriebswechsel) oder die Werkstattkarte aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird (zum Beispiel wenn Techniker wegen Ruhestand aus dem Unternehmen ausscheiden).
Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.
Mit Fristablauf zum 15.06.2021 sind bei Antragsstellung die neuen Schulungsnachweise (Anlage IC) und eine entsprechende Anerkennung oder Beauftragung für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von Fahrtenschreibern der Generation 2 nachzuweisen.
Weitere Informationen
Keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.02.2023
Stichwörter
FKR, Kraftfahrer, Unternehmenskarte, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrkontrollgerätekarten, Antrag Fahrerkarte, Gewerblicher Transport, Personenbeförderung, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrtenschreiberkarten, Fahrerlaubnis, Güterverkehr, Führerschein, Werkstattkarte, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Fahrtenschreiber, Kontrollkarte, Güterbeförderung, Lenk- und Ruhezeiten