Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land - 3.1.1 Bauleitplanung, Raumordnung, Landes- und Verkehrsplanung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
Kontakt
Kontaktperson
Herr Patrick Betz
Postanschrift
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 872-113
Fax: 06331 872-100
E-Mail: patrick.betz@pirmasens-land.de
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz