Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Kozerke
Internet
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Straßenverkehrsbehörde
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Herr Wolfgang Kozerke
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz