Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
Veränderungssperren können Sie auf der Homepage der Stadt Ingelheim am Rhein einsehen.
Veränderungssperren können Sie auf der Homepage der Stadt Ingelheim am Rhein einsehen.
Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 60/2 Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Vera Bucuta
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06132 782-204
E-Mail: vera.bucuta@ingelheim.de
Telefon Festnetz: 06132 782-198
Sigrid Helm
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: sigrid.helm@ingelheim.de
Fax: 06132 782-134
Telefon Festnetz: 06132 782-185
Bettina Weiler
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-338
Fax: 06132 782-204
E-Mail: bettina.weiler@ingelheim.de
Mario Kreit
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-197
E-Mail: mario.kreit@ingelheim.de
Fax: 06132 782-204
Uta Lindenblatt
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: uta.lindenblatt@ingelheim.de
Fax: 06132 782-204
Telefon Festnetz: 06132 782-373
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
§ 14 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 14 Baugesetzbuch (BauGB)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz